Sparpotenzial Gebrauchtsoftware

Die Rolle der Cloud im Software-Sekundärmarkt

Immer mehr Anwendungen von Unternehmen ziehen als „Services“ in die Cloud. Großunternehmen wie Microsoft bieten ihre Flaggschiffe, beispielsweise die Office-Anwendungen, vermehrt in Mietmodellen anstatt einmaliger Lizenzen an. Doch wie wirkt sich diese Entwicklung auf den Gebrauchtsoftwarehandel aus?

Zunächst einmal kurbelt der Umzug in die Cloud das Geschäft mit gebrauchter Software an. On-Premises-Lizenzen werden für die frisch gebackenen Cloud-Nutzer obsolet und sind damit für den Gebrauchtmarkt verfügbar. Je nach Unternehmensgröße können hier also Lizenzposten im drei-, vier- oder fünfstelligen Bereich auf einen Schlag den Markt erreichen. Auf der anderen Seite verringert sich dadurch auf den ersten Blick auch die Zahl der potenziellen Abnehmer für Gebrauchtsoftware. Denn wer in die Cloud zieht, braucht erstmal keine On-Premises-Lizenzen mehr.

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Dass Cloud-Services den gesamten Markt für Gebrauchtsoftware zum Erliegen bringen, ist allerdings nicht zu befürchten. Erfahrung zeigt, dass die Cloud bei weitem nicht in jedes Geschäftsmodell passt. Außerdem stehen ihre Sicherheitsrisiken und die Angst vor dem „Lock-In“ durch einen Cloud-Provider dem Status als Allheilmittel im Wege stehen.

Gerade Unternehmen, die regelmäßig mit sensiblen und personenbezogenen Daten hantieren, können und wollen diese Informationen oftmals nur im eigenen Netzwerk belassen, um das Risiko von Hacks oder Leaks zu minimieren. Und hinter jeder Auslagerung einer Anwendung lauert die Gefahr einer Abhängigkeit vom Dienstleister, beziehungsweise dessen Angebots und Konditionen.

Bei Preisanstiegen müssen Unternehmen hier dann möglicherweise auf Dauer sogar mehr zahlen, als für die einmalige Anschaffung eines Software-Äquivalents –- besonders wenn auf Redundanzen verzichtet wurde und die geschäftskritischen Daten tatsächlich nur in der Cloud des Drittanbieters zur Verfügung stehen.

Zudem können Cloud-Dienstleistungen nicht ohne weiteres weiterverkauft werden, wodurch sich gerade kleinere Unternehmen einer potenziellen weiteren Einnahmequelle, dem Verkauf nicht länger benötigter Software und Lizenzen, von vornherein verschließen würden. Für öffentliche Einrichtungen und Behörden stellt sich zudem grundsätzlich die Frage, ob sie eine solche Abhängigkeit überhaupt eingehen dürfen.

Denn damit würden sie sich in ein sogenanntes Obligo, eine Dauerschuldverschreibung, begeben. Zusätzlich sind sie verpflichtet, bei Ausschreibungen stets nach der günstigsten Lösung Ausschau zu halten und daher auch Angebote von Gebrauchtsoftware-Händlern in Betracht zu ziehen. Die Zeichen stehen also auf ein Fortbestehen des Markts für Gebrauchtsoftware, auch im Zeitalter der Cloud. 

Andreas E. Thyen
Andreas E. Thyen ist Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG und bereits seit über zwölf Jahren in führenden Positionen auf dem Gebrauchtsoftware-Markt tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist insbesondere die Klärung rechtlicher Fragestellungen.

www.lizenzdirekt.com
 

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