Europäische Verleger: Stärkere Regulierung von Tech-Riesen erforderlich

Bildquelle: DANIEL CONSTANTE / Shutterstock.com

Die EU-Pläne zur Regulierung von großen Plattformen gehen europäischen Verlegern nicht weit genug. Sie fordern konkret mehr Regeln für Plattformen wie Google und Facebook.

In einem offenen Brief an die EU-Länder beklagten die europäischen Verlegerverbände EMMA, zu denen auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zählt, und ENPA, dem auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) angehört, dass der Bereich Suchmaschinen und soziale Netzwerke beim Thema Bereitstellung fairer Zugangsbedingungen nicht erfasst sei. Damit könnte das Ganze quasi zu einem «Schutzgesetz» von Google und Facebook werden.

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Hintergrund des Ganzen sind Bestrebungen der EU für mehr Regulierung und Einhegung der Marktmacht von großen internationalen Plattformen. Die Kommission geht die aktuellen Probleme gewissermaßen von zwei Seiten an. Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) befasst sich mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geht gesellschaftliche Fragen an. Die europäischen Verleger beziehen sich konkret auf den DMA. Die zuständigen Minister der EU-Länder wollen sich am 25. November auf eine gemeinsame Position einigen. Perspektivisch könnte der DMA nach früheren Planungen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

BDZV und VDZ unterstützen den offenen Brief und betonten am Freitag, die Regelungen der derzeitigen Fassung gefährdeten die Markt- und Medienvielfalt in der digitalen Welt.

ENPA- sowie BDZV-Vizepräsident Valdo Lehari jr. unterstrich: «Der DMA wird die europäische Verfassung der Digitalmärkte werden. Er bleibt bislang aber in wichtigen Punkten hinter dem deutschen Recht zurück und würde so zum Plattformschutzgesetz.»

Die beiden Verlegerverbände warnten, «dass Torwächterplattformen wie Google und Facebook in zentralen Punkten weiter nach Gutdünken entscheiden könnten, welche Inhalte und Dienstleistungen die Bürger sehen, und Dritte in ihren Diensten diskriminieren.» Angesichts der Erfahrungen in den vergangenen Jahren mit vielen langandauernden Marktmissbrauchsverfahren sei dies nicht nachvollziehbar.

Emma-Vizepräsident und VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer sagte zur Rolle Deutschlands: «Ein Freibrief zu Diskriminierung für Torwächter darf nicht das Vermächtnis der amtierenden Bundesregierung sein. Keinesfalls darf die neue Bundesregierung einen Start mit einer solchen digital- und wirtschaftspolitischen Hypothek dulden.»

dpa

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