Ansprüche auf Schadensersatz möglich

Datenklau bei WhatsApp: Verstoß gegen Datenschutzrecht liegt vor

WhatsApp Security
Quelle: Sergei Elagin / Shutterstock.com

Rund eine halbe Milliarde WhatsApp-Kontakte stehen seit Mitte November 2022 in einem Hackerforum zum Verkauf. Darunter sollen sich laut Medienberichten auch sechs Millionen deutsche Rufnummern befinden. Der Hacker hat dem Online-Fachmagazin Cybernews einen kleinen Datensatz zur Verfügung gestellt. Alle Nummern waren über WhatsApp erreichbar, so Cybernews.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet WhatsApp-Nutzern eine anwaltliche Erstberatung im Online-Check an.

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Derzeit besteht noch keine Möglichkeit, eine Betroffenheit vom WhatsApp-Datenleck überprüfen zu lassen. Ist der Check möglich, prüft Dr. Stoll & Sauer die Betroffenheit. Wer jedoch zu den Betroffenen gehört dem ist ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. WhatsApp hätte die Daten besser schützen müssen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Schadensersatz.

WhatsApp-Nachrichten von Unbekannten schnell löschen

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Das Unternehmen Meta ist zum Beispiel am Landgericht Zwickau aufgrund eines Datenlecks beim Tochterunternehmen Facebook zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Das Gericht machte deutlich: Facebook hätte die gestohlenen Daten besser schützen müssen. Auch der vorliegende Fall des Messenger-Dienstes WhatsApp zeigt, wie schnell hochsensible Daten von Kunden plötzlich für Dritte einsehbar und abgreifbar sind. Auch hier hätte das Unternehmen die Daten besser schützen müssen. WhatsApp gehört auch zur Meta-Gruppe wie Facebook:

Rund 500 Millionen WhatsApp-Kontakte hat ein Hacker beim Messenger-Dienst erbeutet. Wie er an die Daten herangekommen ist, lässt sich derzeit nicht klären. Der Hacker hat gegenüber dem Onlinemagazin Cybernews von “eigenen Methoden” gesprochen.

  • Das Magazin “Cybernews” spekuliert über eine automatisierte Suche nach möglichen Kontakten. Dahinter könnte auch ein “Scraping” stecken. Beim “Scraping” werden öffentlich zugängliche Daten im großen Stil zusammengetragen. Die AGB von WhatsApp verbietet das jedoch ausdrücklich.
  • Was kann den Betroffenen passieren? Aktuell drohen “nur” ungebetene Kontaktaufnahmen. Sollten Verbraucher Nachrichten von unbekannten Usern erhalten, ist Vorsicht angesagt. Insbesondere wenn Links in den Nachrichten angefügt sind oder um Geldüberweisungen gebeten wird. Ist der Absender der Nachricht unbekannt, sollte die Nummer am besten blockiert werden.
  • Kriminelle sammeln durch Datenlecks wie jetzt bei WhatsApp hochsensible personenbezogene Daten und generieren auf diese Weise E-Mails oder SMS, um Schadsoftware auf Computern oder Handys zu installieren. Letztlich geht es um das Abgreifen von Geld.
  • Ob WhatsApp-Nutzer betroffen sind, lässt sich aktuell leider noch nicht überprüfen. Gut möglich, dass altgediente Dienste wie haveibeenpwned.com die Datensätze bald integrieren werden und eine seriöse Überprüfung zu lassen. Ist diese Überprüfung möglich, so übernimmt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Vorgang für ihre Mandaten.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, wie unvorsichtig Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich ist den Betroffenen durch das Datenleck ein immaterieller Schaden entstanden. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren von Kriminellen abgegriffenen Daten geschehen wird. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.

Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, WhatsApp, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz.

Weitere Informationen:

Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.

www.dr-stoll-kollegen.de

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