Überblick über die EU-Verordnungen zur Cybersicherheit

In den letzten Jahren hat sich die EU darauf konzentriert, neue Verordnungen und Richtlinien für die Cybersicherheit zu entwickeln und zu koordinieren. Ziel ist es, die Möglichkeiten und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Ländern hinsichtlich von Cybersicherheit zu erhöhen.

Weiterhin wurden eine Reihe von Standards eingeführt, die jeder EU-Mitgliedsstaat anwenden muss, um durch grenzüberschreitende vertrauenswürdige Authentifizierung einen sicheren Handel innerhalb des Digitalen Binnenmarktes zu gewährleisten.

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Hier geben wir Ihnen einen Überblick über den gesamten regulatorischen Rahmen und fassen einige der wichtigsten Verordnungen zur Cybersicherheit zusammen, die Institutionen und Unternehmen, insbesondere in der EU-Finanzbranche, betreffen. Wer genau muss diese Verordnungen kennen? Alle Akteure in den Bereichen Investment, Buchhaltung, Versicherung, Bankwesen, Online-Zahlungen, FinTech sowie alle Unternehmen, die Kreditkartendaten von Bürgern in der EU verarbeiten.

Die von der Europäischen Kommission geforderte verschärfte Strenge in Bezug auf Datenschutz und Integrität zielt darauf ab, den Datenaustausch und die digitale Kommunikation über die Grenzen der EU hinweg zu verbessern und Unternehmen so besser vor Datenschutzverletzungen und Cyberangriffen zu schützen. Im Gegenzug bleiben die Daten von Karteninhabern sicher und geschützt. Im Endeffekt profitieren davon sowohl Unternehmen wie Verbraucher. Für Cybersicherheits- und IT-Abteilungen ist die Compliance mit diesen Verordnungen heute maßgeblich. Der beste Weg, mit der Umsetzung zu beginnen, ist eine klare Analyse der aktuellen regulatorischen Landschaft und ein Verständnis dafür, welche Standards für ein bestimmtes Unternehmen gelten, sowie Zeitpläne für die Einführung.

Einige der wichtigsten Richtlinien auf einen Blick:

Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS)

eIDAS (engl.: electronic IDentification, Authentication and trust Services) richtet sich an alle Organisationen, die öffentliche digitale Dienste in einem EU-Mitgliedstaat anbieten, und wurde im Juli 2014 in der EU-Verordnung 910/2014 eingeführt. Sie setzt einen Standard für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste im europäischen Binnenmarkt und trat im Juli 2016 in Kraft.

Zu den wichtigsten Themen gehören:

  • Interoperabilität – Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, einen gemeinsamen Rahmen für die Anerkennung von eIDs aus anderen Mitgliedstaaten zu schaffen. Dies gewährleistet Authentizität und Sicherheit, insbesondere bei grenzüberschreitenden geschäftlichen Transaktionen.
  • Transparenz – eIDAS bietet eine klare und zugängliche Liste von Vertrauensdiensten, die innerhalb des zentralisierten Signierungsrahmens verwendet werden können. Dies ermöglicht es den Branchenakteuren, über die besten Technologien und Tools im Bereich Cybersicherheit in einen Dialog zu treten.

Es gibt insgesamt neun Vertrauensdienste, die unter das eIDAS-Zertifizierungsschema fallen:
1.    Die Bereitstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen;
2.    Die Bereitstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel;
3.    Die Bereitstellung qualifizierter Zertifikate für die Website-Authentifizierung;
4.    Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen;
5.    Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel;
6.    Qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen;
7.    Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Siegel;
8.    Qualifizierter elektronischer Zeitstempeldienst und
9.    Qualifizierter elektronischer registrierter Zustelldienst.

Um ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QVDA, engl.: QTSP) unter eIDAS zu werden, muss ein Unternehmen bestimmte Audits durchlaufen und eine Reihe von Kriterien erfüllen. Alle qualifizierten Zertifikate, die unter eIDAS verkauft werden, müssen auch auf einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSEE) bereitgestellt werden, die selbst auditiert werden würde, um sicherzustellen, dass sie die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Die erzeugten Signaturerstellungsdaten werden von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QVDA) verwaltet.
  • Nur der Unterzeichner hat die Kontrolle über seinen privaten Schlüssel.
  • Die Signaturerstellungsdaten sind eindeutig, vertraulich und gegen Fälschung geschützt. 

Payment Services II Directive (PSD2) und Regulatory Technical Standards for Secure Customer Authentication (RTS SCA)

Diese Verordnung richtet sich an Kredit-, Zahlungs- und E-Geld-Institute.

Am 23. Dezember 2015 wurde die Richtlinie 2015/2366 über Zahlungsdienste (Payment Services II Directive  (PSD2)) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. PSD2 ersetzt PSD, die seit 2007 in Kraft war. Das Ziel von PSD2 ist es, Innovation und Wettbewerb in der Finanzdienstleistungsbranche zu fördern und höhere Sicherheitsstandards für Online-Zahlungen einzuführen.

Zu den wichtigsten Themen gehören:

  • Schaffung einer sicheren Schnittstelle, um Drittanbietern den Zugriff auf Zahlungskontoinformationen des Bankkunden zu ermöglichen
  • Sicherstellung der Compliance mit den neuen Regeln zur Kundenauthentifizierung
  • Unterstützung von Drittanbietern bei der Nutzung der neuen Access-to-Accounts-API (XS2A)-Schnittstelle vor Q2-Q3 2019

Bei den Regulatory Technical Standards (Technischen Regulierungsstandards (RTS)) liegt der Fokus auf einer gemeinsamen und sicheren Kommunikation (CSC) zwischen allen Beteiligten. Alle Transaktionen zwischen Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten müssen über gesicherte Kanäle erfolgen und die Authentizität und Integrität der Daten gewährleisten.

Die Verordnung erörtert auch, was eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) ausmacht, wie z. B. die Anforderungen, die Sicherheitsmaßnahmen erfüllen müssen, um die Vertraulichkeit und Integrität der personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsdienstnutzer zu schützen. 

Im März 2019 wurde die PSD2 um Informationen für Account Servicing Payment Service Provider (ASPSPs) aktualisiert, die die technischen Spezifikationen ihrer Zugangsschnittstellen (ob dediziert oder benutzerorientiert) Drittanbietern zur Verfügung stellen müssen und ihnen auch eine Testmöglichkeit bieten, um sichere Tests von Software und anderen benutzerorientierten Anwendungen durchzuführen.

Um dies zu erleichtern, hat die EU-Kommission die Einrichtung einer Application Programming Interface Evaluation Group (API EG) vorgeschlagen, die standardisierte API-Spezifikationen erstellen und bewerten soll.

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Die Directive on Security of Network and Information Systems (NIS-Richtlinie)

Diese Richtlinie gilt für Unternehmen der folgenden Sektoren:

  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen (Kreditinstitute)
  • Finanzmarktinfrastruktur
  • Gesundheitswesen
  • Wasser
  • Digitale Infrastruktur

Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Juli 2016 veröffentlicht, die Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union vorschlägt.

Die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) legt die Sicherheitsanforderungen und Vorschriften für die Meldung von Vorfällen für Anbieter digitaler Dienste und Betreiber wesentlicher Dienste in den EU-Mitgliedstaaten fest. Die Mitgliedstaaten hatten bis Mai 2018 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die britische Regierung hat im August 2017 ein öffentliches Konsultationsdokument veröffentlicht, das den von der Regierung vorgeschlagenen Ansatz zur Umsetzung der Richtlinie darlegt und Klarheit darüber schafft, was von Betreibern wesentlicher Dienste und Anbietern digitaler Dienste erwartet wird.

Zu den wichtigsten Themen gehören:

  • die Verabschiedung einer nationalen Strategie für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen
  • Benennung „einer oder mehrerer zuständiger nationaler Behörden“ zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie
  • Benennung einer “zentralen Anlaufstelle”, die als Verbindungsstelle zu anderen Mitgliedsstaaten fungiert
  • Erstellen eines oder mehrerer Computer-Notfallteams (Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs))

Richtlinie über elektronische Rechnungsstellung

Diese Richtlinie betrifft B2B-Unternehmen und Kreditorenabteilungen in einer Vielzahl von Branchen.

Sie soll die Komplexität und Rechtsunsicherheit rund um die elektronische Rechnungsstellung senken und einen gewissen Schutz bei der Zustellung elektronischer Rechnungen bieten. Die Notwendigkeit, die “Echtheit der Herkunft” (d.h. die Identität des Rechnungsausstellers) und die “Unversehrtheit des Inhalts” (d.h., dass der Inhalt der Rechnung seit der Ausstellung nicht verändert wurde) für elektronische Rechnungen zu garantieren, wurde in der EU-Richtlinie 2006/112/EG über die Mehrwertsteuer (VAT) festgelegt. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen diese Anforderung erfüllen, um Compliance zu gewährleisten.

Die “Mehrwertsteuerrichtlinie” spezifiziert fortgeschrittene elektronische Signaturen als eine Methode, dies zu tun. Die jüngsten Aktualisierungen der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung nutzen die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie, wie z. B. die Möglichkeit, fortgeschrittene elektronische Signaturen zu verwenden, um die Authentizität und Integrität von Rechnungen zu gewährleisten, und legt fest, dass alle Versender elektronischer Rechnungen (nicht nur mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen) in der Lage sein müssen, dies zu gewährleisten.

Fortgeschrittene elektronische Signaturen garantieren die Authentizität der Herkunft und die Integrität des Inhalts durch:

  • Eindeutige Identifizierung des Absenders der Rechnung
  • Erzeugen eines fälschungssicheren Siegels auf dem Rechnungsinhalt, so dass alle Änderungen, die nach der Signatur an dem Dokument vorgenommen wurden, erkennbar sind

Integrität, Vertraulichkeit, Nichtbestreitbarkeit: Grundlagen von Finanzdienstleistern

Dies sind drei Schlagworte, die die obigen Regelungen umfassen. Die EU arbeitet daran, eine neue Infrastruktur zur Unterstützung von Finanzinstituten zu schaffen, indem sie mehr Transparenz und ein höheres Cybersicherheits-Niveau schafft. Das Endergebnis: Verbesserter Datenschutz und mehr wirtschaftliche Stabilität. 

Aber wie können Sie nachweisen, dass Ihre Daten korrekt sind, sie vor den neugierigen Blicken unerwünschter Dritter schützen oder verhindern, dass sie in irgendeiner Weise verändert werden?

Eine Public Key Infrastructure (PKI) ist die Antwort. Die Verwendung von digitalen Zertifikaten ermöglicht es Ihnen, Dokumente, E-Mails und Daten zu verschlüsseln und zu signieren.

Für hochsensible Finanzdaten sollte Folgendes gewährleistet sein:

  • Integrität – sie können nicht von einem unerwünschten Dritten verändert werden
  • Vertraulichkeit – sie können nicht von einem unerwünschten Dritten eingesehen werden
  • Nichtbestreitbarkeit – sie können nicht von einem Dritten gefälscht werden

Digitale Zertifikate bieten diese Voraussetzungen. Ob FinTech, Zahlungsanbieter, Vergleichsdienst oder Bank, Cybersicherheit ist bei der Weitergabe und dem Austausch von Daten ein wichtiges Thema. Schließlich sollen diese Dienste dem Verbraucher nutzen und ihm nicht schaden. 

https://www.globalsign.com/de-de

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