Meta aktualisiert Firmen-AGB: Inhalte verknüpfter Websites könnten künftig fürs KI-Training genutzt werden. Verlage schlagen Alarm.
Meta: Neue AGB öffnen Hintertür für KI-Scraping von Websites

Aktualisierte Geschäftsbedingungen bei Meta sorgen für scharfe Kritik von Rechtsexperten und Verlagen. Demnach könnte sich der Konzern das Recht sichern, verknüpfte Websites gewerblicher Nutzer für das KI-Training automatisiert abzugrasen.
Zum 30. Oktober 2026 treten bei Meta überarbeitete kommerzielle Nutzungsbedingungen in Kraft. Wie Medienberichte von Nieman Lab und Ars Technica hervorheben, gewähren die neuen Bestimmungen dem Konzern weitreichende Berechtigungen, Inhalte von Webseiten auszulesen (Scraping), die mit gewerblichen Konten verbunden sind. Ein direkter Widerspruch (Opt-out) innerhalb der Vertragsbedingungen ist für Unternehmenskonten, die die neuen AGB akzeptieren, nicht vorgesehen.
Gefahr für Lizenzdeals von Verlagen
Die Neuregelung betrifft alle Inhaber von Firmenkonten, trifft Medienhäuser jedoch besonders empfindlich: Nahezu jedes Presseunternehmen unterhält mindestens einen Geschäftskonto-Zugang bei Meta. Während Verlage derzeit mit KI-Entwicklern wie OpenAI juristisch darum streiten, ob das ungefragte Auslesen geschützter Artikel für Modell-Trainings unter „Fair Use“ fällt oder lizenziert werden muss, könnte Meta diese Befugnis nun über die AGB-Hintertür durchsetzen. Lukrative Lizenzvereinbarungen mit der Medienbranche stünden damit auf dem Spiel.
In den AGB-Klauseln selbst wird der Begriff Künstliche Intelligenz zwar nicht ausdrücklich ausgeschrieben, Rechtsexperten leiten die Absichten jedoch eindeutig aus Formulierungen zu automatisiertem Crawling, Scraping und dem Begriff „Trainieren“ ab.
Meta verweist auf robots.txt-Sperren
Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zurück und erklärte gegenüber Medien, der Konzern plane nicht, technische Sperren durch die Datei robots.txt auf Nachrichtenseiten mithilfe der AGB rechtlich auszuhebeln. Verlage hätten weiterhin die Möglichkeit, Crawler über entsprechende Webstandards auszusperren; an der Funktionsweise der Webcrawler habe sich nichts geändert.
Branchenbeobachter bleiben dennoch skeptisch: Sollten US-Gerichte das Training von KI-Modellen künftig generell als rechtmäßige Nutzung (Fair Use) einstufen, könnten die neuen AGB Meta als rechtliche Handhabe dienen, um selbst bestehende robots.txt-Ausschlüsse vertraglich zu überstimmen.
(red)





