KI-Traiining

AGB-Ärger: WeTransfer kassiert Shitstorm und rudert zurück

WeTransfer
Bildquelle: VicVa/Shutterstock.com

Der Dateitransfer-Dienst WeTransfer musste nach heftiger Kritik seine AGB-Änderungen überarbeiten, nachdem der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung von Inhalten aufkam.

WeTransfer ist wohl einer der populärsten Cloud-Dienste für den Transfer großer Dateien, sah sich aber mit einem Shitstorm konfrontiert, nachdem das Unternehmen angekündigt hatte, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren. Die neuen AGB sollten ursprünglich im August in Kraft treten.

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Problematische Klausel sorgt für Aufregung

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Änderung in Abschnitt 6.3 unter der Überschrift “Content”, wie das Branchenmagazin Film Stories berichtete. Diese Klausel hätte WeTransfer das Recht eingeräumt, über den Dienst übertragene Inhalte für das Training von KI-Modellen zu verwenden.

Kritiker warnten vor den weitreichenden Konsequenzen: Würde ein Nutzer beispielsweise Kunstwerke über WeTransfer versenden, könnten diese in KI-Plattformen eingespeist werden, um neue Werke zu erstellen.

Unternehmen dementiert und präzisiert

Nach der Kritikwelle stellte WeTransfer gegenüber Film Stories klar, dass das Unternehmen kein maschinelles Lernen zur Verarbeitung geteilter Inhalte einsetze. Gleichzeitig räumte das Unternehmen ein, dass die AGB-Änderungen “verwirrend” bezüglich der “Möglichkeit, KI zur Verbesserung der Inhaltsmoderation und zur weiteren Verbesserung unserer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung illegaler oder schädlicher Inhalte auf der WeTransfer-Plattform zu verwenden” gewesen seien.

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Nachbesserung bei den Nutzungsbedingungen

Aufgrund der Verwirrung überarbeitete WeTransfer die entsprechende Passage. Die aktualisierte Fassung von Abschnitt 6.3 beschränkt sich nun darauf, dass das Unternehmen Nutzerrechte benötigt “zum Zweck des Betriebs, der Entwicklung und Verbesserung des Dienstes, alles in Übereinstimmung mit unserer Datenschutz- und Cookie-Richtlinie”.

Die ursprünglich enthaltene Formulierung über die Nutzung von Inhalten zur “Reproduktion, Verteilung, Modifikation und Erstellung abgeleiteter Werke” wurde entfernt.

Lars

Becker

Redakteur

IT Verlag GmbH

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