Rechenzentren spielen eine zentrale Rolle für Industrie, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Dennoch werden sie bei den aktuellen EU-Regelungen zur Strompreisentlastung bislang nicht ausdrücklich berücksichtigt.
Ein vom Digitalverband Bitkom beauftragtes Rechtsgutachten kommt nun zu dem Schluss, dass eine Einbeziehung nicht nur zulässig, sondern aus europarechtlicher Sicht geboten sei. Verfasst wurde die Analyse von Prof. Dr. Christian Koenig vom Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn.
Die bestehenden EU-Regeln zur Strompreisentlastung sollen verhindern, dass energieintensive Industrien ihre Produktion in Länder mit günstigeren Energiekosten verlagern. Rechenzentren tauchen jedoch in den maßgeblichen Branchenlisten nicht auf, obwohl sie als digitale Infrastruktur für genau diese Industrien unverzichtbar sind.
Nach Auffassung des Gutachtens entsteht hier ein Zielkonflikt: Wenn energieintensive Produktionsbetriebe geschützt werden sollen, müsse auch ihre technologische Grundlage berücksichtigt werden. Ohne leistungsfähige Rechenzentren seien Industrie-4.0-Anwendungen, KI-gestützte Prozesse oder vernetzte Produktionssysteme nicht denkbar.
Hoher Energiebedarf, hohe Standortflexibilität
Der Stromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland liegt derzeit bei rund 21 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, bis 2030 wird ein Anstieg auf etwa 30 Milliarden Kilowattstunden erwartet. Strom ist der wichtigste Kostenfaktor und macht rund die Hälfte der Betriebsausgaben aus.
Anders als klassische Industrieanlagen sind Rechenzentren jedoch vergleichsweise flexibel bei der Standortwahl. Hohe Energiepreise können daher dazu führen, dass neue Kapazitäten außerhalb Europas aufgebaut werden – insbesondere in Regionen mit günstigeren Stromkosten und teilweise niedrigeren Umwelt- oder Sicherheitsstandards.
Risiko einer schleichenden Abwanderung
Das Gutachten warnt vor einem möglichen Dominoeffekt: Wenn Rechenkapazitäten verstärkt im Ausland entstehen, geraten europäische Unternehmen in neue Abhängigkeiten. Cloud-Dienste und KI-Leistung werden zunehmend zu strategischen Standortfaktoren.
Stehen entsprechende Ressourcen außerhalb Europas günstiger oder schneller zur Verfügung, könnten auch Industrieunternehmen folgen. Das Papier spricht in diesem Zusammenhang von einer „Adhäsionsmigration“ – also einer Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten im Gefolge digitaler Infrastruktur. Die Folgen wären nicht nur wirtschaftlicher Natur, sondern beträfen auch Innovationsfähigkeit, Datensouveränität und Cybersicherheit.
Europarechtlicher Spielraum vorhanden
Nach Einschätzung des Gutachtens lassen die europäischen Beihilferegeln durchaus Spielraum für eine Einbeziehung von Rechenzentren. Die bestehenden Vorgaben seien als Verwaltungsrahmen zu verstehen, die so angewendet werden müssten, dass ihre Ziele erreicht werden.
Wenn zentrale digitale Infrastrukturen faktisch ausgeschlossen würden, obwohl sie essenziell für geschützte Branchen seien, entstehe ein Widerspruch. Eine Einbindung könne entweder durch eine funktionale Auslegung der bestehenden Regelungen erfolgen oder durch gezielte Ergänzungen. Auch eine Förderung auf Basis des EU-Vertragsrechts sei rechtlich möglich.
Bitkom fordert deshalb, Rechenzentren in künftige Strompreisentlastungen einzubeziehen. Ziel sei es, Investitionen in digitale Infrastruktur innerhalb Europas zu sichern und die technologische Souveränität zu stärken.
Die Debatte berührt damit nicht nur Fragen der Energiepolitik, sondern auch der Industrie- und Digitalstrategie. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaziele und digitale Unabhängigkeit miteinander zu verbinden.