Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Technologieriesen Google in einem Kartellverfahren.
Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte sowie Links zu Kinderpornografie und Mordaufträgen: Mehr als 249 000 Straftaten liefen über die Server in einem alten unterirdischen Bunker an der Mosel in Rheinland-Pfalz. Ende 2021 verurteilte das Landgericht Trier die Verantwortlichen in einem der bundesweit größten Prozesse
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Ein aufsehenerregender Fall um kriminelle Darknet-Geschäfte in einem unterirdischen Rechenzentrum in Rheinland-Pfalz landet nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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Amazon wehrt sich am Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, den Online-Riesen härter in die Mangel zu nehmen. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (11.30 Uhr) erstmals über eine Beschwerde gegen die Einstufung als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb». Diese Entscheidung verschafft der Behörde
In seinem heutigen Urteil hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen konkretisiert. Das höchste deutsche Zivilgericht bekräftigte, dass eine solche Sperre nur verlangt werden kann, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber grundsätzlich zumutbar, entschied der
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Update Do, 29.09.2022, 14:43 Uhr Verbraucherschutzverbände dürften bald vom Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht zu ziehen – auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt.
Update 28.09.2022, 14:20Uhr Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein – also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.

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