In einem viel beachteten Verfahren könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bald wichtige Grundsätze für KI-Systeme und das Urheberrecht aufstellen.
Verstößt KI gegen das Urheberrecht? Grundsatzfragen vor EuGH

Im Kern geht es um die Frage, inwieweit Betreiber von KI-Modellen, die neue Inhalte erstellen, urheberrechtlich geschützte Werke wie journalistische Artikel ohne Zustimmung und Vergütung nutzen dürfen. Was wird erwartet?
Was passiert heute am EuGH?
Es fällt noch kein Urteil. Der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar legt zunächst sein Gutachten zu dem Fall vor. Dieses ist für die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs nicht bindend, sie orientieren sich aber oft daran. Ihr Urteil wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.
Worum geht es konkret?
Hintergrund des Verfahrens vor dem höchsten europäischen Gericht ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der kleine Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der Vorwurf: Googles KI-Chatbot Gemini vervielfältige geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung. Gemini erstellte etwa eine detaillierte Zusammenfassung von einem Artikel des Verlags über den Wunsch eines ungarischen Sängers, Delfine im Plattensee anzusiedeln.
Like Company beantragte bei einem Gericht in Budapest, festzustellen, dass Google die Rechte des Verlags verletze. Das ungarische Gericht wandte sich daraufhin mit Fragen zu zwei EU-Richtlinien zum Urheberrecht an den EuGH. Bei seiner Entscheidung muss es dessen Vorgaben beachten.
Über welche Fragen soll der EuGH entscheiden?
Der EuGH soll klären, ob Chatbot-Antworten wie die von Gemini, die teilweise mit geschützten Texten übereinstimmen, Vervielfältigungen sind und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem geht es um die Frage, ob schon das Training mit solchen Werken eine Vervielfältigung ist und ob sich KI-Entwickler dabei auf eine Ausnahme für automatisierte Textanalyse berufen können. Schließlich fragt das ungarische Gericht, ob KI-Anbieter verantwortlich dafür sind, wenn sich der Nutzerbefehl für die Chatbot-Anfrage auf geschützte Inhalte bezieht oder sie enthält.
Ob der EuGH in seinem Urteil letztlich auf alle Fragen eingehen wird, ist offen. Das wissenschaftliche Forum European Copyright Society wies darauf hin, dass die Anfrage des ungarischen Gerichts erhebliche Unklarheiten aufweise. So würden die Begriffe «Chatbot», «Large Language Model» und «Suchmaschine» miteinander vermengt.
Welche Bedeutung hat der Fall?
Rechtsanwältin und KI-Expertin Lisa Käde von der Berliner Kanzlei JBViniol, die KI-Entwickler sowie Urheberinnen und Urheber vertritt, sagt: «Für sie ist das Verfahren extrem relevant, weil es für sie Rechtssicherheit schafft, zu wissen, ob ihr Geschäftsmodell auf lange Sicht so funktioniert oder nicht.»
Josef Drexl, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München, stellt fest: «Die Entscheidung wird schon sehr grundsätzliche Bedeutung haben für weitere Verfahren.»
In einem Schreiben des Deutschen Journalistenverbands heißt es, das Verfahren sei «von herausragender Bedeutung für den Schutz des Journalismus in Europa».
Was sind die Knackpunkte des Falls?
Die in Rede stehende KI-Technologie ist noch neu, und die Begriffe und Konzepte in den relevanten Gesetzen passen nicht genau zu den technischen Vorgängen.
Einerseits wird darauf geblickt, wie der Europäische Gerichtshof die «Vervielfältigung» definiert. Inhalte werden beim KI-Training nicht einfach kopiert, sondern in kleine Bestandteile, sogenannte Tokens, aufgelöst und nach einer Suchanfrage auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten wieder zusammengesetzt. Häufig spreche man bei der KI von einem «algorithmischen Papagei», der nachplappere, was es vorher gab, erklärt Rechtswissenschaftler Josef Drexl.
Rechtsexpertinnen und -experten zufolge ist zudem eine zentrale Frage, ob sich KI-Entwickler für das Training der Modelle auf eine Ausnahme im EU-Recht berufen können, die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke. Text- und Data-Mining bezeichnet eine Tätigkeit, bei der Computer etwa Millionen von Webseiten oder Artikeln durchsuchen, um bestimmte Muster zu erkennen. Die Ausnahme im Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, geschützte Texte und Daten dafür automatisiert auszulesen und zu analysieren.
Was haben Gerichte bisher entschieden?
Verschiedene Verlage, Studios und Autoren zogen in verschiedenen Ländern gegen KI-Firmen vor Gericht.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Fall aus Hamburg anhängig, bei dem es um die Text- und Data-Mining-Schranke geht. Zudem entschied etwa das Landgericht München in zwei Urteilen gegen OpenAI und den Audio-Anbieter Suno, dass sie Urheberrecht verletzen, wenn sie geschützte Werke zum Training von KI-Modellen einsetzen. Das Gericht nahm eine Vervielfältigung an. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es noch nicht.
Es gibt auch andere Ansichten: Ein Gericht in Großbritannien entschied gegen die US-Bildagentur Getty Images. Es kam zum Schluss, dass die KI Modelle von deren Fotos nur gelernt, aber nicht gespeichert habe.
Was plant die Politik?
Das Europäische Parlament verabschiedete bereits im März einen Bericht über generative KI und Urheberrecht, in dem es die Europäische Kommission aufforderte, die Rahmenbedingungen zum Schutz des Urheberrechts im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz weiterzuentwickeln. Zu dem Thema sammelt die Kommission derzeit Rückmeldungen von Interessenträgern.
dpa






