Kehrtwende in Brüssel

Chatkontrolle: Abstimmung im Eilverfahren

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Kommt sie doch noch? Vor Monaten positionierte sich das EU-Parlament zu einer umstrittenen Ausnahme von Datenschutzregeln. Nun soll darüber im Schnellverfahren erneut abgestimmt werden.

Messengerdienste könnten in der EU doch noch früher als erwartet wieder eine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung privater Kommunikation im Kampf gegen Kinderpornografie bekommen. Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, per Eilverfahren über eine Ausnahme von Datenschutzregeln für die sogenannte Chatkontrolle abzustimmen. 

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Sollte bei der inhaltlichen Abstimmung am Donnerstag keine absolute Mehrheit im Parlament (360 von 719 Abgeordneten) gegen das EU-Vorhaben stimmen, wäre der Vorschlag angenommen. Dafür könnte sprechen, dass nur 304 Abgeordnete gegen das Eilverfahren stimmten und 331 dafür. Allerdings gaben auch nur 646 der 719 Abgeordneten eine Stimme ab. Zudem enthielten sich 11 Abgeordnete. 

Sollte sich das Parlament nicht mit absoluter Mehrheit gegen das Vorhaben aussprechen, müssten lediglich noch die Mitgliedsländer final zustimmen – in der Regel eine Formalie. Die Ausnahme würde es den Anbietern von Online-Kommunikation dann wieder erlauben, bis April 2028 auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Das Europaparlament hatte das Vorhaben vor über drei Monaten eigentlich bereits abgelehnt.

dpa

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