Ob Fahrer von Lieferdiensten oder hochqualifizierte Softwareentwicklerinnen: Jobs und Tätigkeiten, die über eine digitale Plattform vermittelt werden, sollen in der EU künftig einheitlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung handelt.
Kommentar
Das EU-Parlament stimmt über das Recht auf Reparatur ab. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Statement
Der kürzlich vom EU-Parlament mehrheitlich beschlossene EU AI Act sorgt für Hoffnung und Verwirrung bei Wirtschaft und Bürgern gleichermaßen. Doch Sorgen, dass die neuen Regelungen die Innovation im Bereich von KI-Entwicklungen beeinträchtigen können, sind größtenteils unberechtigt.
Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Europaparlaments zur KI-Verordnung („AI Act“), mit der in der Europäischen Union ein Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen wird.
HAW Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Hamburg, Home Office
Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Wolfenbüttel
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