
BGH-Urteil über voreingestellte Cookies
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies künftig häufiger aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf Smartphones oder anderen Endgeräten ist nach dem Urteil der Richter unzulässig.