EU-Gesetz zur Cyber-Resilienz ist in Kraft

Artikel 14 des EU-Gesetzes zur Cyber-Resilienz (CRA) ist jetzt in Kraft und verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden der Europäischen Agentur für Cybersicherheit zu melden.








