
Kartellamt mahnt Amazon wegen möglicher Preisvorgaben ab
Das Bundeskartellamt hat Amazon im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens abgemahnt. Die Behörde befürchtet, dass Amazon unzulässig in die Preisgestaltung von Drittanbietern auf dem Amazon-Marktplatz eingreift und so den Wettbewerb im Onlinehandel behindert. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.