Amazon im Visier

Kartellamt mahnt Amazon wegen möglicher Preisvorgaben ab

Amazon
Bildquelle: Sergei Elagin / Shutterstock.com

Das Bundeskartellamt hat Amazon im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens abgemahnt. Die Behörde befürchtet, dass Amazon unzulässig in die Preisgestaltung von Drittanbietern auf dem Amazon-Marktplatz eingreift und so den Wettbewerb im Onlinehandel behindert. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter könnten bestimmte Praktiken dazu führen, dass Händler ihre Preise nicht frei bestimmen können – etwa durch algorithmische Preisgrenzen, die intransparente Auswirkungen auf Sichtbarkeit und Verkaufsmöglichkeiten haben. Produkte mit aus Sicht Amazons zu hohen Preisen würden aus der sogenannten „Buy Box“ entfernt oder gar nicht mehr mit Kaufoption angezeigt. Zudem fordert Amazon laut Kartellamt gezielt Preisanpassungen unter Verweis auf angeblich marktgerechte Referenzpreise.

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Kartellamtspräsident Andreas Mundt betont: „Der Wettbewerb im deutschen Onlinehandel wird stark durch Amazons Regeln geprägt. Wenn Amazon selbst als Anbieter auf dem Marktplatz auftritt, sind Eingriffe in die Preisgestaltung der Konkurrenz besonders kritisch zu bewerten.“ Solche Eingriffe könnten insbesondere dann problematisch sein, wenn Händler ihre Kosten nicht mehr decken können oder vom Marktplatz verdrängt werden.

Sorge vor Preisdruck durch Marktmacht

Amazon dominiert den deutschen Onlinehandel mit einem Marktanteil von rund 60 Prozent. Die Plattform kombiniert eigene Verkaufsangebote mit denen externer Anbieter, die für die Nutzung des Marktplatzes Gebühren zahlen. Doch laut Kartellamt hemmen Amazons Preisregeln den Wettbewerb: Viele Händler verzichteten auf Preissenkungen, da sie davon ausgingen, dass Amazon ohnehin schnell nachziehe – der Wettbewerbsvorteil verpuffe. Auch dieses Verhalten sei möglicherweise kartellrechtswidrig.

Bereits 2022 hatte das Kartellamt Amazon als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ eingestuft – eine Voraussetzung für die erweiterte Missbrauchsaufsicht.

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Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon reagierte mit deutlicher Kritik. Eine Unternehmenssprecherin erklärte, man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner durch „klare und faire Richtlinien“. Die Händler bestimmten ihre Preise selbstständig – Amazon greife nicht ein. Man wolle lediglich vermeiden, dass Kunden überhöhte Preise sehen. „Wettbewerbswidrige Preise zu fördern, würde das Vertrauen unserer Kunden und den Erfolg unserer Partner gefährden“, so die Sprecherin.

Das Unternehmen hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollte das Kartellamt seine Einschätzung bestätigen, könnte es Amazon zu Änderungen zwingen – gegen die Amazon wiederum juristisch vorgehen könnte.

dpa

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