Meta unter Druck: Wegen eines massiven Datenlecks können sich Facebook-Nutzer in Deutschland jetzt einer Sammelklage anschließen. Seit dem 5. Mai 2025 ist das offizielle Klageregister beim Bundesamt für Justiz geöffnet.
Verbraucher, deren Daten beim Facebook-Datenleck 2021 offengelegt wurden, haben jetzt die Möglichkeit, gemeinsam gegen Meta vorzugehen – kostenlos und rechtssicher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits im Dezember 2024 eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Diese Klage zielt darauf ab, Schadenersatzansprüche für Millionen deutscher Facebook-Nutzer durchzusetzen. Die Anmeldung zur Klage erfolgt über das Bundesamt für Justiz – der Eintrag ins Klageregister ist ab sofort möglich.
Mindestens 100 Euro Schadenersatz – bei schweren Fällen bis zu 600 Euro möglich
Grundlage der Klage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2024. Demnach reicht bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten aus, um Schadenersatz geltend zu machen – selbst wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen wurde. Betroffene können mindestens 100 Euro erwarten. In gravierenderen Fällen, in denen besonders sensible Informationen wie Wohnort, Geburtsdatum oder Beziehungsstatus offengelegt wurden, hält der vzbv sogar bis zu 600 Euro für angemessen.
Wie gefährlich war das Datenleck?
Im Jahr 2021 wurden Daten von rund sechs Millionen deutschen Facebook-Nutzern öffentlich – darunter Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere private Details. Diese Informationen können von Cyberkriminellen für Phishing, Identitätsdiebstahl oder andere Betrugsmaschen genutzt werden. Wer betroffen ist, kann auf der Website des vzbv einen Klage-Check durchführen und erhält dort auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eintragung ins Klageregister.
Eintrag schützt vor Verjährung – Teilnahme ohne Risiko
Die Teilnahme an der Klage ist für Betroffene kostenfrei. Zudem verhindert der Eintrag ins Klageregister die Verjährung möglicher Ansprüche – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Vertreten wird der vzbv im Prozess von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die auf solche Massenverfahren spezialisiert ist.
Jetzt handeln
Betroffene sollten nicht zögern: Die Anmeldung ist nur bis spätestens drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Wer auf Facebook aktiv war und vermutet, vom Datenleck betroffen zu sein, kann jetzt unkompliziert und risikofrei seine Ansprüche sichern.
Direkt zum Klage-Check und zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
(vp/Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)