Datenschutz im "Daily Business"

Projektmanagement: Mit diesen Tipps klappt’s auch mit dem Datenschützer

Kundenvertrauen – das ist für viele  Unternehmen das wichtigste Asset in ihrem Geschäftsmodell.  Datenschutz sollte daher nicht als lästige Pflicht verstanden und aus Furcht vor Strafzahlungen infolge von Verstößen gegen die  EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrieben werden, sondern aus  ureigenem Geschäftsinteresse.

Im “Daily Business” kommt es allerdings häufig zu Reibereien mit dem Datenschutzbeauftragten, die für Projektverzug und Ärger sorgen sowie Zeit und Geld kosten. Denn:  Einzelne Mitarbeiter verfolgen bei ihren Projekten vor allem ihre  operativen Ziele ohne die datenschutzstrategische Agenda ihres Unternehmens im Hinterkopf. Für Björn Wenninger, Manager bei der  Managementberatung Berg Lund & Company, haben sich in der Praxis drei Grundsätze als nützlich erwiesen, um solche Konflikte zu vermeiden.  

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1. Andere Perspektive einnehmen

Wie in allen Bereichen des Lebens hilft es auch im Umgang mit  Datenschutzbeauftragten, sich in die Position des Gegenübers hineinzuversetzen. Der Datenschutzbeauftragte trägt kein leichtes Los: Geht etwas bei  der Handhabung personenbezogener Daten schief, muss er sich dafür  verantworten.

Jeder Schaden für sein Unternehmen – zum Beispiel für  den Ruf des Hauses -, der sich aus dem unsachgemäßen Umgang mit  personenbezogenen Daten ergibt, fällt direkt auf ihn zurück. Und dies ungeachtet der Tatsache, ob dieser Schaden auf einen Fehler oder ein  unmittelbares Versäumnis seinerseits zurückzuführen ist oder nicht.  Gleichzeitig beteiligt das Unternehmen ihn, um Interessenskonflikte  im Spanungsfeld zwischen ökonomischen Potenzialen und  datenschutzrechtlichen Beschränkungen zu vermeiden, aus gutem Grunde  nicht am wirtschaftlichen Erfolg. Gerade im Bankenumfeld, in dem  Vertrauen das höchste Gute ist, stellen Verstöße gegen den  Datenschutz eine Gefahr dar, die sogar die Existenz des Institutes  bedrohen kann. Aus Sicht des Datenschützers gilt daher: Vorsicht  steht über allem.    

Jeder, der sich über ein vermeintlich kurzsichtiges Veto des  verantwortlichen Datenschutzbeauftragten ärgert, sollte sich daher  zunächst die Frage stellen, ob er unter diesen Voraussetzungen anders handeln würde. Die Antwort wird nicht selten ein “Nein” sein. Ein  solches Verständnis für den Anderen hilft bereits dabei, Grabenkämpfe zu vermeiden und stattdessen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die  pragmatisch und für beide Seiten zufriedenstellend sind. 

2. Datenschutzbeauftragten früh einbinden

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Für ein Projekt hat ihr  Unternehmen viel Geld in die Hand genommen und die Mitarbeiter haben  Überstunden gemacht. Kurz vor dem Ende der Konzeptionsphase beziehen  sie den Datenschutzbeauftragten mit ein und erbitten seine fachliche  Meinung. Aus meiner Praxiserfahrung weiß ich, dass es bei der  absoluten Mehrheit der Fälle Anpassungswünsche seinerseits gibt.  Meist sind seine Hinweise auch wohl begründet und die  Projektbeteiligten nehmen sie als hilfreich und richtig an. Im besten Fall geht es nur um ein paar kleinere Anpassungen oder  organisatorische Maßnahmen. Es kann jedoch auch zum GAU kommen und  der Erfolg des Projekts steht gänzlich infrage. Das Ergebnis:  Langwierige und teure Anpassungen am ursprünglichen Konzept sind  vonnöten.

Sollte das Projekt einen Berührungspunkt mit der Verarbeitung  personenbezogener Daten haben, führt früher oder später ohnehin kein  Weg an einer Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten vorbei.  Binden die Projektmitarbeiter ihn bereits zu Beginn der  Konzeptionsphase ein, lassen sich mögliche Schwierigkeiten  rechtzeitig identifizieren und gemeinsam wesentliche Leitlinien für  einen erfolgreichen Projektverlauf abstecken. Das spart mittelfristig viel Arbeit und schont das Budget.

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3. Gemeinsam Lösungen ausloten

Wird der Datenschutzbeauftragte früh in ein Projekt eingebunden,  können die übrigen Beteiligten von seiner Expertise im  Datenschutzdschungel profitieren. Anstatt den obersten Datenschützer  im Unternehmen als binären “Abnicker” für mehr oder weniger fertige  Konzepte zu betrachten, kann er in vielen Fällen zu einem  essenziellen Teil des Projektteams werden. Wie das? Nun, zum einen  fördert der Austausch von Fach- und Datenschutzexpertise im Team ein  gemeinsames Verständnis für die vorhandenen Spielräume, die die  datenschutzrechtlichen Vorgaben bieten. Zum anderen zeigt die  Erfahrung, dass durch Diskussionen zwischen den Mitarbeitern oft  kreative Lösungen für zunächst vermeintlich unlösbar erscheinende  Probleme entstehen.  

So ist es uns in einem Projekt im Schulterschluss zwischen Fachseite  und Datenschutzbeauftragtem nach anfänglichen Differenzen  beispielsweise gelungen, eine pragmatische Lösung für den Umgang mit  dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe gemäß MaRisk im Kontext einer aus datenschutzrechtlicher Sicht kritischen IT-Anwendung zur  elektronischen Kreditaktenverwaltung zu erarbeiten. Durch das gemeinsame Ausloten und Bewerten der Lösungsoptionen  entsteht im Idealfall ganz nebenbei eine aussagekräftige  Dokumentation. Sie zeigt zum Beispiel, in welchem Umfang sich die  Mitarbeiter mit Fragen des Datenschutzes auseinandergesetzt haben:  Welche möglichen Folgen können die Projektergebnisse aus  datenschutzrechtlicher Sicht haben? Wie bewertet das Projektteam  vorhandene Ansätze bezüglich ihrer datenschutzspezifischen,  betrieblichen, IT-technischen und kostenseitigen Implikationen? 

Zusammengefasst: Die Anforderungen an eine DSGVO-konforme  Datenschutz-Folgenabschätzung, die bei Anpassungen mit einem  voraussichtlich hohen Risiko explizit gefordert wird, werden somit  bereits zu großen Teilen erfüllt.

berg-lund.de
 

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