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Bewerber bekommt Recht
Eine Bank hat die Gehaltsabsage eines Bewerbers versehentlich an dessen Ex-Kollegen geschickt. Der BGH hat nun entschieden: Das reicht für einen DSGVO-Schadensersatzanspruch.
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Nachfolger für Specht-Riemenschneider
Der Freiburger Rechtsprofessor Moritz Hennemann soll Nachfolger von Louisa Specht-Riemenschneider werden. Er steht der Verordnung, die er durchsetzen soll, durchaus kritisch gegenüber.
Governance statt Zettelwirtschaft
Thomas Müller-Martin (Global Partner Lead bei Omada) erklärt im folgendem Beitrag, wie Unternehmen mit Identity Access Management aus vermeintlich lästiger Dokumentationspflicht resiliente Schutzbarrieren machen können.
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KI-Regulierung wird ernst
Wer KI-Systeme einsetzt und personenbezogene Daten verarbeitet, muss künftig gleich zwei Regelwerke parallel erfüllen und viele Unternehmen haben das Ausmaß dieser Pflichten noch nicht verstanden. Die Zeit zum Vorbereiten wird knapp.
PIN-Eingaben gefilmt
Anderthalb Mio. Euro Strafe muss der schwedische Einrichtungsspezialist IKEA in Österreich zahlen. Der Grund: Das Unternehmen soll in seiner Filiale am Wiener Westbahnhof womöglich unbeabsichtigt die PIN-Eingaben per Überwachungskamera bei den Bezahl-Terminals gefilmt haben. Der Konzern will das so nicht hinnehmen und legt Revision gegen das Urteil ein.
Bitkom
Um den Datenschutz einzuhalten, müssen deutsche Unternehmen viele Regeln beachten und die Zustimmung von Kundinnen und Kunden einholen. Die Regeln seien zu kompliziert, moniert der Branchenverband Bitkom.
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17.09.2026
 
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01.10.2026
 
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