EU AI Act

EU macht Ernst: 35-Millionen-Strafen für KI-Sünder

EU AI Act

Ab 2. August drohen Unternehmen bei KI-Verstößen Geldbußen bis 35 Mio. Euro oder 7% vom Jahresumsatz. Besonders Personalabteilungen müssen sich auf neue Compliance-Regeln im Rahmen des EU AI Act einstellen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Wendepunkt. Die weltweit erste umfassende KI-Verordnung wird scharf gestellt: Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter in der EU müssen ab diesem Stichtag mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie zentrale Verpflichtungen nicht einhalten.

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Drei neue Schwerpunkte ab August

Der AI Act, der bereits am 2. Februar 2025 in Kraft getreten ist, fokussiert sich ab August auf drei kritische Bereiche:

  • Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung,
  • Verpflichtungen für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) und
  • den Aufbau von Aufsichtsstrukturen auf nationaler und europäischer Ebene.

Seit Februar sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken bereits verboten. Neu ist jedoch die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen. Diese können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen.

GPAI-Modelle im Fokus der Regulierung

GPAI-Modelle (General Purpose Artifial Intelligence), die ab August 2025 in der EU vermarktet werden, unterliegen neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz veröffentlichte am 10. Juli 2025 die endgültigen Verhaltenskodizes. Anbieter müssen technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über Trainingsdaten gewährleisten.

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GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum, die mit riesigen Datenmengen trainiert werden. Das bekannteste Beispiel sind Large Language Models wie GPT-4o in ChatGPT. Für bereits vor August 2025 verfügbare Modelle gilt eine Übergangsfrist bis August 2027.

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Neue Aufsichtsstrukturen entstehen

Die KI-Verordnung etabliert ein zweistufiges Überwachungssystem. Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde benennen. Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht.

Personalabteilungen vor neuen Herausforderungen

Das KI-Gesetz wirkt sich direkt auf Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring aus. Personalverantwortliche müssen vier zentrale Bereiche beachten:

Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme für Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Regelmäßige Überprüfungen von Tools und Anbietern sind erforderlich.

Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit bei Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder Arbeitssicherheit beeinflussen. Offene Kommunikation über KI-Einsatz und Datenschutz schafft Vertrauen.

Verantwortlichkeit von Drittanbietern: Bei externen KI-Tools müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass Anbieter Transparenz- und Dokumentationsanforderungen erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse benötigen entsprechende Anpassungen.

Training und Change Management: Personalabteilungen übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden für verantwortungsvollen KI-Umgang und ethische Standards.

Fazit: Innovation mit Verantwortung

“Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz”, erklärt Tom Saeys, Chief Operations & Shared Services Officer bei SD Worx.

Weitere KI-Verpflichtungen für Hochrisiko-Systeme folgen 2026 und 2027. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre KI-Governance entsprechend ausrichten.

(sp/SD Worx)

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