Im Kartellstreit mit der EU bietet Meta Rivalen wie OpenAI zeitweise kostenfreien Zugriff auf WhatsApp an. Bei Überschreiten eines Limits fallen Gebühren an.
Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta Platforms hat Zugeständnisse im laufenden Kartellverfahren mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union angeboten. Wie aus Branchenkreisen bekannt wurde, schlägt das Unternehmen vor, konkurrierenden Entwicklern von künstlicher Intelligenz, darunter dem Mitbewerber OpenAI, vorerst einen kostenfreien Zugriff auf seinen Messaging-Dienst WhatsApp in Europa zu gewähren. Dieses Angebot ist jedoch an quantitative Obergrenzen gekoppelt: Sobald eine externe KI-Anwendung ein definiertes Limit an gesendeten Nachrichten an die Nutzer überschreitet, beabsichtigt Meta, entsprechende Gebühren zu erheben. Mit diesem strategischen Schritt versucht der von Mark Zuckerberg geleitete Konzern, einer drohenden einstweiligen Anordnung der Europäischen Kommission zu entgehen.
Drohende einstweilige Anordnung der EU-Kommission
Das Angebot wurde in der vergangenen Woche offiziell bei den zuständigen EU-Kartellbehörden eingereicht. Zuvor hatte die Europäische Kommission signalisiert, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die Meta gesetzlich dazu verpflichtet hätte, Konkurrenten uneingeschränkten Zugang zu WhatsApp zu gewähren, bis die formelle Untersuchung des Falls vollständig abgeschlossen ist.
Um das Verfahren zu strukturieren und Meinungen aus dem Markt einzuholen, setzte die Kommission eine Frist bis zum 18. Mai 2026 an. Bis zu diesem Datum hatten betroffene Marktteilnehmer und interessierte Kreise die Gelegenheit, eine detaillierte Rückmeldung zu Metas Vorschlag einzureichen. Die Europäische Kommission nutzt dieses Feedback nun als Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie das Angebot des Tech-Giganten als rechtlich bindend akzeptiert oder das formelle Verfahren fortsetzt. Die Brüsseler Behörde lehnte eine offizielle Stellungnahme zu den Details des Dokuments ab, betonte jedoch, dass die Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit des wachsenden Marktes für KI-Assistenten für europäische Innovatoren oberste Priorität habe.
Technische Strukturierung über die WhatsApp Business API
Die technische Umsetzung des vorgeschlagenen Modells erfolgt über die sogenannte WhatsApp Business Application Programming Interface (API). Eine solche Software-Schnittstelle definiert die exakten Regeln, nach denen zwei unterschiedliche Softwaresysteme – in diesem Fall die externen KI-Infrastrukturen der Konkurrenten und die Messaging-Plattform von Meta – miteinander interagieren und Daten auszutauschen haben.
Die Chronologie des Falls verdeutlicht die Dynamik des regulatorischen Drucks in den vergangenen Monaten:
- Januar 2026: Meta führt eine restriktive Richtlinie ein, die ausschließlich dem hauseigenen Assistenten „Meta AI“ die Nutzung auf WhatsApp gestattet.
- März 2026: Das Unternehmen ändert diese Politik und stellt Konkurrenten eine Freigabe der Schnittstelle gegen die Zahlung einer festen Nutzungsgebühr in Aussicht.
- Folge: Diese kostenpflichtige Barriere stuft die EU-Kommission als potenziellen Wettbewerbsverstoß ein und stellt eine zweite offizielle Mängelliste (Charge Sheet) aus. Dies zwingt Meta dazu, die Gebühren für einen Monat vollständig auszusetzen, um im direkten Dialog mit der Kommission den aktuellen, volumenbasierten Vorschlag auszuarbeiten.
Diskriminierungsvorwürfe kleinerer KI-Startups
Trotz des Entgegenkommens von Meta stößt die genaue Ausgestaltung des Vorschlags bei kleineren europäischen und amerikanischen Wettbewerbern auf erheblichen Widerstand. Zwei der federführenden Beschwerdeführer in diesem Kartellverfahren haben das Angebot bereits offiziell als unzureichend zurückgewiesen. Das US-Unternehmen The Interaction Company mit Sitz in Kalifornien, welches den KI-Assistenten „Poke.com“ entwickelt, erklärte in einer Stellungnahme, dass die aktuelle Formulierung weit davon entfernt sei, die identifizierten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Sollte Meta nicht unverzüglich einen konstruktiveren Vorschlag vorlegen, fordere man die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die angedachten einstweiligen Maßnahmen ohne Verzögerung umzusetzen.
Ähnlich kritisch äußert sich die französische KI-Firma Agentik. Gründer Jeremy Andre wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Limitierung und die anschließende Gebührenpflicht eine direkte Diskriminierung von Drittanbietern darstelle. Der Grund hierfür liegt in der internen Architektur von Meta selbst: „Metas eigener KI-Chatbot verwendet die WhatsApp-API überhaupt nicht.“
Da der konzerneigene KI-Chatbot direkt in die Kern-Plattformarchitektur integriert ist, wäre Metas eigene KI dauerhaft von jeglichen volumenabhängigen Nutzungsgebühren befreit, während externe Konkurrenten bei hoher Nutzeraktivität finanziell belastet würden. Dies gefährde die Chancengleichheit auf dem digitalen Markt.
Entstehung neuer Monopole verhindern
Der Fall spiegelt die übergeordnete Strategie der europäischen Wettbewerbshüter wider, die darauf abzielt, die Entstehung neuer digitaler Monopole in zukunftsweisenden Märkten frühzeitig zu verhindern. Durch den Digital Markets Act (DMA) und klassische kartellrechtliche Instrumente soll unterbunden werden, dass marktbeherrschende Plattformbetreiber (Gatekeeper) ihre bestehende Macht bei Messengern oder sozialen Netzwerken nutzen, um junge, innovative Unternehmen im Bereich der generativen künstlichen Intelligenz systematisch zu blockieren.
Für Meta steht viel auf dem Spiel, da der europäische Markt mit seinen strengen regulatorischen Vorgaben als globaler Maßstab für die Regulierung von Big Tech gilt. Die Verhandlungen zwischen der Kommission und dem US-Konzern treten nun in eine entscheidende Phase, in der geprüft werden muss, wie ein diskriminierungsfreier Zugang zu zentralen Kommunikationskanälen für alle Marktteilnehmer technisch und ökonomisch fair gestaltet werden kann.