IT-SiG 2.0 und KRITIS – zwei Begriffe, die die IT-Sicherheits-Branche bereits seit dem vergangenen Jahr besonders beschäftigt und die auch in 2022 in aller Munde sind. Axel Amelung, Senior Account Manager bei der TÜV TRUST IT GmbH, darf sich zurecht als Experte auf diesem Gebiet bezeichnen.
Wie können wir Bedrohungen schnell erkennen und Schaden minimieren? Diese Frage wird für Unternehmen immer wichtiger. Denn das Risiko für Cyberangriffe steigt. Managed Detection & Response (MDR) ermöglicht es dem Mittelstand, sich mit geringem Eigenaufwand genauso gut zu schützen wie große Konzerne.
Konsumenten erwarten Benutzerfreundlichkeit, Fehlerfreiheit und ständige Verfügbarkeit bei ihren digitalen Produkten. Entwicklungsteams stehen deswegen mehr denn je unter Druck. Innovationen am besten sofort und trotzdem mit höchster Qualität. Vor allem beim Mainframe zählt kein „langsam“ oder „nein“.
Zum Jahresende veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wieder seinen alljährlichen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland. Insgesamt zeichnet sich ein düsteres Bild. Auch in diesem Jahr hat die Pandemie die Cyber-Verteidiger zusätzlich gefordert.
KRITIS wächst weiter: Durch die Ausweitung der BSI-Verordnung sind rund 250 zusätzliche Betriebe ab 2022 dazu verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen umzusetzen. Wie können sich Unternehmen auf die Registrierung vorbereiten? Und welche Neuerungen bringt KRITIS 2.0 noch mit sich? Alle Details im Überblick.
Im Mai dieses Jahres trat das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft und ergänzt das erste Gesetz von 2015. Neben den zusätzlichen Kompetenzen, die dem BSI übertragen werden, konkretisiert das Gesetz die informationssicherheitsrelevanten Pflichten, denen Betriebe mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nachkommen müssen.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei, Remote Work wird bleiben und die Anzahl der IoT-Geräte wächst immer weiter. Diese und weitere Faktoren schaffen eine komplexe Situation und diffuse Bedrohungslage.
Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind Banken seit Mitte August 2021 mit neuen Anforderungen bei der umfassenden Kontrolle der „Wesentlichen Auslagerungen“ konfrontiert.
Der Mensch ist und bleibt unersetzlich. Das gilt auch für die Cybersecurity. Doch grundlegende Technologien wie KI, ML und Automatisation helfen etwa den Experten im Security Operations Center (SOC).