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Kommentar

Lässt sich das Wettrennen zwischen Security-Lösungen und Cyberkriminellen jemals gewinnen? Vermutlich nicht – und auf keinen Fall dadurch, dass man sich allein auf Software Tools verlässt. Natürlich sind moderne Security-Systeme hilfreich. Zum Beispiel ermöglichen sie optimierte und automatisierte Detection- und Response-Prozesse. 

IT-SiG 2.0 und neue BSI-KritisV

IT-SiG 2.0 und KRITIS – zwei Begriffe, die die IT-Sicherheits-Branche bereits seit dem vergangenen Jahr besonders beschäftigt und die auch in 2022 in aller Munde sind. Axel Amelung, Senior Account Manager bei der TÜV TRUST IT GmbH, darf sich zurecht als Experte auf diesem Gebiet bezeichnen.

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Wie können wir Bedrohungen schnell erkennen und Schaden minimieren? Diese Frage wird für Unternehmen immer wichtiger. Denn das Risiko für Cyberangriffe steigt. Managed Detection & Response (MDR) ermöglicht es dem Mittelstand, sich mit geringem Eigenaufwand genauso gut zu schützen wie große Konzerne.

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Konsumenten erwarten Benutzerfreundlichkeit, Fehlerfreiheit und ständige Verfügbarkeit bei ihren digitalen Produkten. Entwicklungsteams stehen deswegen mehr denn je unter Druck. Innovationen am besten sofort und trotzdem mit höchster Qualität. Vor allem beim Mainframe zählt kein „langsam“ oder „nein“.

KRITIS wächst weiter: Durch die Ausweitung der BSI-Verordnung sind rund 250 zusätzliche Betriebe ab 2022 dazu verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen umzusetzen. Wie können sich Unternehmen auf die Registrierung vorbereiten? Und welche Neuerungen bringt KRITIS 2.0 noch mit sich? Alle Details im Überblick.

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IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Im Mai dieses Jahres trat das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft und ergänzt das erste Gesetz von 2015. Neben den zusätzlichen Kompetenzen, die dem BSI übertragen werden, konkretisiert das Gesetz die informationssicherheitsrelevanten Pflichten, denen Betriebe mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nachkommen müssen.

Neue Verantwortung für die Banken-IT

Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind Banken seit Mitte August 2021 mit neuen Anforderungen bei der umfassenden Kontrolle der „Wesentlichen Auslagerungen“ konfrontiert.

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Graz
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DRK-Blutspendedienst NSTOB gGmbH
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Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Kiel
IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ Berlin)
Berlin
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