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Konsumenten erwarten Benutzerfreundlichkeit, Fehlerfreiheit und ständige Verfügbarkeit bei ihren digitalen Produkten. Entwicklungsteams stehen deswegen mehr denn je unter Druck. Innovationen am besten sofort und trotzdem mit höchster Qualität. Vor allem beim Mainframe zählt kein „langsam“ oder „nein“.

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Zum Jahresende veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wieder seinen alljährlichen Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland. Insgesamt zeichnet sich ein düsteres Bild. Auch in diesem Jahr hat die Pandemie die Cyber-Verteidiger zusätzlich gefordert.

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KRITIS wächst weiter: Durch die Ausweitung der BSI-Verordnung sind rund 250 zusätzliche Betriebe ab 2022 dazu verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen umzusetzen. Wie können sich Unternehmen auf die Registrierung vorbereiten? Und welche Neuerungen bringt KRITIS 2.0 noch mit sich? Alle Details im Überblick.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Im Mai dieses Jahres trat das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft und ergänzt das erste Gesetz von 2015. Neben den zusätzlichen Kompetenzen, die dem BSI übertragen werden, konkretisiert das Gesetz die informationssicherheitsrelevanten Pflichten, denen Betriebe mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nachkommen müssen.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei, Remote Work wird bleiben und die Anzahl der IoT-Geräte wächst immer weiter. Diese und weitere Faktoren schaffen eine komplexe Situation und diffuse Bedrohungslage.

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Neue Verantwortung für die Banken-IT

Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind Banken seit Mitte August 2021 mit neuen Anforderungen bei der umfassenden Kontrolle der „Wesentlichen Auslagerungen“ konfrontiert.

Novelle konkretisiert Vorgaben für Banken und ihre IT-Dienstleister

Die BaFin hat Mitte August 2021 eine neue Fassung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) veröffentlicht. Die weiter ausgeführten Bedingungen für die sichere Informationsverarbeitung betreffen nicht nur IT-Verantwortliche von Banken, sondern auch ihre Dienstleiter mittelbar.

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