E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 von den Kassen zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und schrittweise mehr Funktionen bekommen. Digital abgelegt werden können zuerst etwa Arztbefunde und Röntgenbilder. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird.

Segen für die Behandlung, Herausforderung für die Datensicherheit

Es gibt wohl kaum sensiblere Daten als Patientenakten. Diese beinhalten nämlich nicht nur persönliche Informationen der Versicherten wie Anschrift oder Telefonnummer, sondern auch intimste Details der gesundheitlichen Verfassung eines Menschen. 

Patientenakte

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