Webseiten sind für zahlreiche Unternehmen der erste und häufig der wichtigste Kontakt zu ihren Kunden. Eine Webseite dient als virtuelle Visitenkarte der Firma. Sie liefert dem Kunden die nötigen Informationen über Angebote und Produkte einerseits, dient dem Unternehmen andererseits jedoch auch als mögliches Sammelbecken für eine große

Voreingestellte Cookies sind nicht mehr zulässig. Zu diesem Urteil kommt der BGH am 28. Mai 2020. Für den Digitalverband Bitkom hat dies weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und zahlreiche Webseitenbetreiber. Webnutzer sind genervt, Webseitenbetreiber bekommen keinen klaren Anweisungen an die Hand.

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