Ein 10-Sekunden-Hinweis reicht nicht: Ein Gericht urteilt über nicht klar gekennzeichnete Werbung in gesponserten Videos. Wie YouTube reagiert, ist noch offen.
YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichtes Bamberg, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. (Az. 1 HK O 19/25).
Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale ein etwa zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers zur Bewerbung einer Broker-App auf YouTube, mit der man mit Aktien und anderen Wertanlagen handeln kann. In der Beschreibung unter dem Video wies der Influencer zwar auf eine Sponsoring-Verbindung hin, allerdings ohne den Sponsor zu nennen.
10-Sekunden-Hinweis ist zu kurz
Im Video wurde zur Kennzeichnung der Werbung nur zu Beginn der Hinweis «Enthält bezahlte Werbung» eingeblendet. «Der Hinweis ist lediglich 10 Sekunden lang zu sehen. Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt», sagte Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Im Urteil der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Bamberg heißt es, das Video sei von Dritten finanziert worden, ohne dass der werbliche Charakter «hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht» worden sei. Damit verstoße YouTube gegen das europäische Digitalgesetz DSA (Digital Service Act).
Ein YouTube-Sprecher sagte: «Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden.»
dpa