Verstöße gegen Werbetransparenz

X deklariert blaue Haken in Europa als Kauf-Abo

X Twitter
Bildquelle: Primakov/Shutterstock.com

Nach einer Millionenstrafe durch die EU klärt die Plattform X europäische Nutzer darüber auf, dass der blaue Haken nur ein bezahltes Abonnement anzeigt.

Die Social-Media-Plattform X, ehemals Twitter, hat am vergangenen Wochenende damit begonnen, ihren europäischen Nutzern detaillierte Informationen über die Funktionsweise des blauen Hakens anzuzeigen. Diese Maßnahme erfolgt in Form einer systematischen Einblendung auf der Benutzeroberfläche. In diesem neuen Hinweistext legt das Unternehmen offiziell offen, dass das blaue Symbol nicht mehr primär für eine verifizierte Identität steht, sondern vielmehr das Vorhandensein eines kostenpflichtigen Abonnements signalisiert.

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Das soziale Netzwerk reagiert damit auf den anhaltenden regulatorischen Druck durch die europäischen Institutionen. Die neue Transparenz-Initiative bricht mit der bisherigen Praxis des Unternehmens, bei der die genaue rechtliche und funktionale Definition des Symbols für den durchschnittlichen Endverbraucher nur schwer auffindbar hinter mehreren Menüebenen verborgen war. Nun wird unmissverständlich klargestellt, dass jeder zahlende Kunde die Kennzeichnung erwerben kann.

Millionenstrafe der Europäischen Kommission wegen Täuschung

Der Auslöser für diese kurzfristige Anpassung liegt in einem historischen Beschluss der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2025. Die Brüsseler Regulierungsbehörde verhängte eine rechtskräftige Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro gegen die Betreibergesellschaft von X. Es handelte sich um die erste formelle Nichteinhaltungsentscheidung im Rahmen des neu eingeführten Digital Services Act, kurz DSA.

Die Europäische Kommission stufte das Design des blauen Hakens als irreführend und betrügerisch ein. Da das Symbol historischen Vertrauensstatus genoss, täuschte die unkontrollierte Vergabe an anonyme Abonnenten die Verbraucher über die tatsächliche Echtheit der Profile. Dies erschwerte im digitalen Alltag die Unterscheidung zwischen realen Personen, verifizierten Institutionen und gefälschten Markenprofilen massiv, was das Risiko für Betrugsmaschen und koordinierte Informationsmanipulationen drastisch erhöhte.

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Verstöße gegen Werbetransparenz und Datenfreigabe für die Forschung

Die kartellrechtliche Untersuchung offenbarte jedoch noch tieferliegende Mängel in der IT-Governance des Netzwerks. Neben den irreführenden Design-Elementen stellte die Kommission fest, dass das gesetzlich geforderte Werbearchiv von X den Mindestanforderungen an Transparenz und Barrierefreiheit widersprach. Unabhängige Analysen zeigten, dass ein beträchtlicher Teil der tatsächlich geschalteten Werbeanzeigen im offiziellen Repository gar nicht auffindbar war. Zudem blockierte das Unternehmen systematisch den gesetzlich garantierten Datenzugriff für anerkannte Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Anstelle von offenen Schnittstellen bot X lediglich extrem teure kommerzielle Lizenzen an oder schuf bürokratische Hürden, die eine Erforschung systemischer Risiken innerhalb der Europäischen Union unmöglich machten. Henna Virkkunen, die zuständige EU-Kommissarin für Technologiesouveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte die Tragweite des Vorfalls, da das Täuschen von Nutzern und das Aussperren der Wissenschaft im europäischen Rechtsraum keinen Platz haben.

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Blauer Haken für Tarife X Premium und X Premium+

In dem nun ausgespielten Hinweistext dokumentiert X selbst den radikalen Wandel der eigenen Plattform-Philosophie. Vor der Übernahme durch den Unternehmer Elon Musk im Jahr 2022 mussten Konten authentisch, aktiv und von Relevanz für die Öffentlichkeit sein, um ein blaues Abzeichen zu erhalten. Die Vergabe unterlag einer manuellen Prüfung durch Mitarbeiter. Seit dem Jahr 2023 wurde das System jedoch grundlegend modifiziert, um die Plattform nach Aussage des Betreibers zu demokratisieren.

Der blaue Haken identifiziert nun Konten, die ein aktives Abonnement der Tarife X Premium oder X Premium+ besitzen. Das Profil muss lediglich vollständig ausgefüllt, aktiv genutzt und abgesichert sein, während die tatsächliche gesellschaftliche Bekanntheit oder eine behördliche Identitätsprüfung keine Rolle mehr spielen. X schließt den Hinweis mit der Formulierung ab, dass die Plattform die freie Meinungsäußerung unterstütze, jedoch die auf den Profilen geäußerten Ansichten in keiner Weise bestätige oder billige.

Juristische Gegenmaßnahmen und der internationale Konflikt

Die Einblendung des Hinweistextes stellt nur eine vorläufige Reaktion dar und löst das regulatorische Problem nicht vollständig. X hatte der Europäischen Kommission im März 2026 einen formellen Abhilfeplan vorgelegt, um den Vorwurf der Täuschung langfristig auszuräumen. Die genauen technischen Details dieses Compliance-Plans werden von den Brüsseler Behörden derzeit noch geprüft. Sollte der Plan als unzureichend eingestuft werden, drohen dem Konzern fortlaufende Zwangsgelder von bis zu uns fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes.

Parallel dazu läuft ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, da X gegen die verhängte Strafzahlung von 120 Millionen Euro offiziell Einspruch eingelegt hat. Der Fall sorgt zudem für geopolitische Spannungen zwischen Brüssel und Washington. Führende US-Politiker, darunter der Vizepräsident JD Vance, kritisierten das Vorgehen der Europäischen Union scharf und warfen den europäischen Regulierern vor, amerikanische Technologieunternehmen unter dem Vorwand von Verbraucherschutzregeln systematisch zu benachteiligen und die Redefreiheit einzuschränken.

Autorenbild Lisa Löw

Lisa

Löw

Junior Online-Redakteurin

IT-Verlag

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