Urteil des EU-Gerichts zu Milliarden-Steuernachzahlung für Apple

Quelle: Art_Silpakorn-Shutterstock.com

Im Streit um eine Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland spricht am Mittwoch das EU-Gericht ein erstes Urteil. Für die EU-Kommission könnte der politisch aufgeladene Konflikt zur wichtigen Weichenstellung in ihrem jahrelangen Ringen mit diversen Mitgliedstaaten um Steuervergünstigungen für Unternehmen werden.

Es ist gut möglich, dass der Fall nach der Entscheidung der Richter in Luxemburg in die nächste Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht.

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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehren sich dagegen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sieht sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Eine Niederlage könnte ein entsprechend schwerer politischer Rückschlag für sie werden. Zudem könnte der Fall für weiteren Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen sorgen. Es geht auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Das Unternehmen argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. «Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt.» Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig – unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlt an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Stattdessen habe sich die Steuerbehörde auf Angaben von Apple dazu verlassen. Irland entgegnet dazu, es sei ausreichend gewesen, nur die Aktivitäten in dem Land zu betrachten.

Die Kommission weist auch die Darstellung vom Konzern zurück, die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen. «Das ist nicht alles, was in Cork vor sich geht», einige Aktivitäten in der irischen Stadt gingen darüber hinaus, betonten die Anwälte der Kommission bei einer Anhörung im September.

Die Kommission argumentiert unter anderem, die irischen Töchter hätten die Innovationen durch Vereinbarungen zur Kostenteilung mitfinanziert. Auf 13 Milliarden Euro kommt die Kommission nur bei der Annahme, dass alle Auslandsgewinne in Irland zu versteuern gewesen wären. In einer zweiten Argumentationslinie geht es nur um einen Teil der Erträge – und eine Nachzahlung von über 900 Millionen Euro. Die Kommission musste das Gericht unter anderem davon überzeugen, dass der Konzern in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

dpa

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