Nach dem Tod blockieren Tech-Konzerne oft den Zugriff auf Fotos, Mails und Krypto-Konten. Das traditionelle Erbrecht greift bei digitalen Daten meist nicht.
Die Verwaltung des Erbes verstorbener Angehöriger stellt Familien zunehmend vor technologische Barrieren. Während der physische Nachlass wie Immobilien, Bankkonten oder Papierdokumente durch das traditionelle Erbrecht und Nachlassverfahren geregelt ist, unterliegt der digitale Nachlass völlig anderen Gesetzmäßigkeiten. Eine Untersuchung der auf Vermögens- und Familienrecht spezialisierten Kanzlei TWM Solicitors zeigt, dass der Zugriff auf E-Mails, Fotos, Cloud-Speicher und Finanzkonten nach dem Tod primär von den internen Richtlinien der jeweiligen Technologiekonzerne bestimmt wird und nicht von gesetzlichen Erbansprüchen. Familien werden dadurch systematisch von emotionalen und finanziellen Werten ausgeschlossen.
Konflikt zwischen Erbrecht und allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das traditionelle Nachlassverfahren garantiert Erben den rechtmäßigen Zugriff auf das Eigentum eines Verstorbenen. Bei digitalen Gütern greift dieser Automatismus jedoch zu kurz. Emotionale Erinnerungsstücke wie persönliche Nachrichten, Fotografien im Cloud-Speicher oder geschäftliche E-Mails werden in privaten Systemen aufbewahrt, deren Nutzung durch Verträge des Gesellschaftsrechts geregelt ist. Beim Erstellen eines Kontos stimmen Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu. Diese Verträge enden häufig mit dem Tod des Nutzers oder verbieten die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, einschließlich der eigenen Familienmitglieder.
Stuart Downey, Partner und Leiter des Teams für Testaments- und Nachlassstreitigkeiten bei TWM Solicitors, berichtet von einer wachsenden Zahl betroffener Angehöriger. Familien stellen oft erst nach dem Todesfall fest, dass sie keinen Zugriff auf zutiefst persönliche Inhalte haben. In einer ohnehin schwierigen Phase der Trauer kann diese Blockade durch die Plattformbetreiber eine erhebliche emotionale Belastung darstellen. Da das klassische Erbrecht immaterielles Eigentum in dieser Form oft nicht abdeckt, sind den Hinterbliebenen rechtlich meist die Hände gebunden, wenn die Konzerne die Freigabe verweigern.
Unterschiedliche Löschungsfristen bei Google und Meta
Die Situation für die Hinterbliebenen wird durch die Fragmentierung der IT-Landschaft erschwert, da jedes Technologieunternehmen eigene Regeln für den Umgang mit inaktiven Konten anwendet. Die Konzerne Google und Microsoft verfolgen beispielsweise eine strikte Löschungspolitik. Konten, die über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Aktivität aufweisen, werden automatisch und unwiderruflich aus den Systemen entfernt. Damit schwindet für Familien die Möglichkeit, historische E-Mails oder in der Cloud gesicherte Familienfotos nachträglich zu sichern.
Ein anderes Modell verfolgt das Unternehmen Meta, zu dem Plattformen wie Facebook und Instagram gehören. Hier werden inaktive Konten in der Regel nicht automatisch gelöscht, sondern können auf Antrag von Angehörigen in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Beim Online-Händler Amazon hingegen führt Inaktivität oder der Versuch des Zugriffs durch Angehörige häufig zu einer dauerhaften Kontosperrung aus Sicherheitsgründen. Das Problem verschärft sich, wenn veraltete Telefonnummern für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) hinterlegt sind, auf die die Familie keinen Zugriff mehr hat.
Verlust von Passwörtern gefährdet Krypto-Vermögen
Die Relevanz des digitalen Nachlasses beschränkt sich nicht nur auf emotionale Werte, sondern hat massive finanzielle Implikationen. E-Mail-Konten wie Gmail oder Outlook fungieren in der modernen digitalen Ökonomie als zentrale Zugangsschlüssel für Finanztransaktionen. Werden diese Konten gesperrt oder gelöscht, verlieren Erben auch den Zugriff auf verknüpfte Online-Banking-Portale, Aktien-Depots oder Versicherungsverträge, da Passwörter nicht zurückgesetzt werden können.
Besonders drastisch sind die Auswirkungen im Bereich der Kryptowährungen. Da Krypto-Assets dezentral organisiert sind und auf kryptografischen Schlüsseln basieren, gibt es keine zentrale Kundendienst-Hotline, die ein Konto entsperren könnte. Stuart Downey bestätigt, dass bereits jetzt vermehrt Fälle auftreten, in denen erhebliche Krypto-Vermögen unwiederbringlich verloren gehen, weil niemand außer dem Verstorbenen die privaten Schlüssel oder die Passwörter zu den Hardware-Wallets kennt. Ohne präzise Vorsorge verbleiben diese digitalen Vermögenswerte dauerhaft auf der Blockchain, ohne dass Erben jemals darauf zugreifen können.
Vorsorge durch Nachlasskontakte und digitale Testamente
Einige Technologieunternehmen haben begonnen, auf diese Problematik zu reagieren, indem sie integrierte Vorsorgefunktionen anbieten. Das Unternehmen Apple stellt hierfür die Funktion der sogenannten Nachlasskontakte bereit. Nutzer können im Vorfeld eine vertrauenswürdige Person benennen, die nach ihrem Ableben einen speziellen Zugriffsschlüssel erhält, um Fotos, Dokumente und Gerädetaten anzufordern. Diese Optionen sind jedoch in den Systemeinstellungen verborgen und werden von den meisten Nutzern zu Lebzeiten nicht eingerichtet, da die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod selten Priorität hat.
Die rechtliche Verantwortung für die Organisation des digitalen Lebens liegt somit vollständig beim Individuum. Experten raten dazu, neben dem klassischen Testament ein dezidiertes digitales Testament zu verfassen. In diesem Dokument sollten alle aktiven Konten, Abonnements wie Spotify oder Netflix, Domains und Krypto-Wallets aufgelistet werden. Die dazugehörigen Zugangsdaten oder Master-Passwörter für Passwortmanager sollten an einem sicheren Ort, beispielsweise bei einem Notar oder in einem physischen Safe, hinterlegt werden. Nur durch eine solche proaktive Strukturierung kann verhindert werden, dass das digitale Erbe nach dem Tod in die ausschließliche Verfügungsgewalt der Tech-Konzerne übergeht.