EGMR

Gerichtshof: Russlands Geldbußen gegen Google nicht rechtens

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Bildquelle: JHVEPhoto / Shutterstock.com

Russische Gerichte verlangen extrem hohe Summen von Google wegen Inhalten auf seiner Plattform Youtube. Dagegen hat sich das Unternehmen vor dem Menschenrechtsgerichtshof gewehrt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverstößen durch Geldbußen gegen Google aufgrund bestimmter Inhalte auf der Videoplattform Youtube verurteilt. Es sei nicht vereinbar mit der Meinungsfreiheit, dass Google durch hohe finanzielle Strafen unter Druck stehe, Youtube-Videos und Kanäle zu zensieren oder wiederum bestimmte Inhalte auf dessen Plattform zu dulden, entschieden die Richterinnen und Richter in Straßburg.

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Konkret ging es darum, dass die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor Google in den Jahren 2021 und 2022 auftrug, einige Inhalte bei Youtube zu blockieren – darunter den Kanal des 2024 gestorbenen Kreml-Gegners Alexej Nawalny. Dem kam das Unternehmen bei den politischen Inhalten nicht nach. Daraufhin kassierte es Geldbußen von zig Milliarden Rubel, laut EGMR umgerechnet insgesamt etwa 447 Millionen Euro. 

Außerdem wurden dem Gericht zufolge gegen Google weitere Strafen verhängt, weil es die Youtube- und Gmail-Konten von Tsargrad TV sperrte – einem Fernsehsender, der dem Urteilstext nach einem russischen Oligarchen gehört, der von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union wegen seiner Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sanktioniert worden war.

Das EGMR-Urteil dürfte praktisch jedoch wenig ändern. Russland erkennt die Entscheidungen des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. EGMR und Europarat sind von der EU unabhängig.

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dpa

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