KRITIS-Gesetz greift zu kurz: Sachsen sieht Sicherheitslücken

Das neue KRITIS-Gesetz soll die Sicherheit kritischer Infrastruktur in Deutschland stärken – doch laut sächsischem Innenministerium bleiben zentrale Lücken bestehen. Vor allem hohe Schwellenwerte und fehlende Detailregelungen könnten den Schutz wichtiger Einrichtungen gefährden.

Das neue KRITIS-Dachgesetz des Bundes greift nach Einschätzung des sächsischen Innenministeriums zu kurz. Zwar verpflichtet es Betreiber kritischer Anlagen zu mehr Schutzmaßnahmen, zentrale Aspekte der tatsächlichen Gefährdungslage bleiben jedoch unberücksichtigt.

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Ein Hauptkritikpunkt ist der angesetzte Schwellenwert: Aktuell gilt das Gesetz nur für Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. In einem Flächenland wie Sachsen führt das dazu, dass zahlreiche relevante Einrichtungen nicht unter die Regelung fallen.

Zu wenige Unternehmen erfasst

Nach Angaben von Jörg Pichler, Leiter der Projektgruppe „Strategie Zivile Verteidigung“ im Staatsministerium des Innern, würde unter diesen Voraussetzungen kaum ein Stadtwerk als kritischer Betreiber eingestuft. Insgesamt geht man im Freistaat lediglich von rund 20 betroffenen Unternehmen aus – aus Sicht des Ministeriums deutlich zu wenig.

Die Länder hatten diese Grenze bereits im Bundesrat kritisiert und eine Absenkung gefordert. Dennoch wurde das Gesetz Anfang März beschlossen, begleitet von der Aussicht auf spätere Anpassungen.

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Fehlende Klarheit für Betreiber

Viele konkrete Vorgaben – etwa zur genauen Definition kritischer Infrastruktur oder zu den Pflichten der Betreiber – sollen erst in nachgelagerten Verordnungen festgelegt werden. Genau darin sehen Experten ein zentrales Problem: Für Unternehmen fehlt bislang eine klare Handlungsgrundlage. Zahlreiche Regelungen basieren weiterhin auf bestehenden Strategiepapiere, die als nicht mehr zeitgemäß gelten.

Eine neue DIN-Spezifikation zur physischen Resilienz von Organisationen soll hier Orientierung bieten. Sie definiert Mindeststandards, etwa für Zugangskontrollen sowie Notfall- und Störungsmanagement.

Gleichzeitig besteht laut Innenministerium erheblicher Nachholbedarf beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen. Themen wie Schutzräume, Absicherung sensibler Einrichtungen, Blackout-Vorsorge und strategische Bevorratung stehen vielerorts noch am Anfang.

Auch die aktuelle Bedrohungslage wird als hoch eingeschätzt. Sicherheitsexperten berichten von zunehmenden Cyberangriffen, Sabotageversuchen an Energie- und Verkehrsnetzen sowie Drohnenaktivitäten im Umfeld kritischer Infrastruktur.

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Unternehmen stärker in der Pflicht

Erwartungen an umfassenden militärischen Schutz im Inland dämpfen Experten jedoch. Im Ernstfall sei die Bundeswehr stark in internationale Verpflichtungen eingebunden. Betreiber und Unternehmen müssten daher verstärkt eigene Vorsorgemaßnahmen treffen.

Diese zusätzliche Resilienz verursacht allerdings Kosten. Studien zufolge könnten sich Beschaffung und Betrieb um zwei bis drei Prozent verteuern. Aus Sicht des Innenministeriums braucht es daher nicht nur klarere gesetzliche Vorgaben, sondern auch eine entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Bund.

Sachsen richtet seine Strukturen derzeit schrittweise stärker auf zivile Verteidigung aus. Ein deutlich höheres Schutzniveau – etwa bei Schutzräumen, Alarmplanung und physischer Sicherung – wird jedoch frühestens bis 2029 erwartet.

dpa


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