Das Landgericht München hat entschieden, dass Google für Falschaussagen in seinen AI Overviews direkt haftet. Die Richter wiesen Googles Argumente ab.
Das Landgericht München hat in einem amtligen Urteil entschieden, dass der Technologiekonzern Google direkt für unwahre Behauptungen haftbar gemacht werden kann, die durch das System AI Overviews generiert werden. In dem behandelten Fall hatte die künstliche Intelligenz zwei Verleger fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Die KI-Suchzusammenfassung eröffnete die Anzeige mit der Behauptung „Ja, [Unternehmen] ist für dubiose Geschäftspraktiken bekannt“, gefolgt von einer Liste mit Warnsignalen und Verhaltenstipps für Verbraucher.
Das Gericht stellte fest, dass die künstliche Intelligenz Behauptungen aufstellte, die in den eigentlichen Suchresultaten und den verlinkten Quellen überhaupt nicht enthalten waren. Keine der genutzten Webseiten zog eine Verbindung zwischen den Klägern und den betrügerischen Firmen. Die Richter klassifizierten die Textausgaben daher als „eigene Erklärungen der Beklagten“. Da Google die KI entwickelt hat, sie den Nutzern zur Verfügung stellt und die vollständige Kontrolle über das Angebot und die Algorithmen besitzt, trägt das Unternehmen die unmittelbare Verantwortung für die erzeugten Inhalte.
Abgrenzung von Google zur beschränkten Haftung traditioneller Suchmaschinen
Die Münchener Richter setzten sich in der Urteilsbegründung mit der bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinander. Der Bundesgerichtshof gewährt traditionellen Suchmaschinen und automatischen Vervollständigungsfunktionen bisher eine privilegierte, eingeschränkte Haftung als mittelbare Störer, da diese Werkzeuge lediglich fremde Inhalte auffindbar machen. Eine proaktive Prüfpflicht für herkömmliche Suchresultate wird im Normalfall abgelehnt, um die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen nicht zu gefährden.
Laut dem aktuellen Urteil lässt sich diese Argumentation jedoch nicht auf KI-gestützte Suchübersichten übertragen. Während eine normale Suchmaschine nur auf externe Webseiten verweist, erzeugen AI Overviews durch die Auswertung und Kombination von Drittinhalten „selbstständige, neue und inhaltliche Aussagen“. Nur Google selbst sei in der Lage, diese Generierungen zu überprüfen, „zumindest durch den Abgleich der zugrunde liegenden Drittwebseiten mit den darauf basierenden eigenen Aussagen“.
Zudem merkte das Gericht an, dass die KI-Übersicht für die Nutzung des Internets „keineswegs absolut notwendig“ sei, da bereits die traditionellen Suchergebnisse die Informationsaufbereitung erfüllen und die KI lediglich eine Zusatzfunktion darstellt. Google argumentierte vor Gericht vergeblich, dass Nutzer die verlinkten Quellen selbst prüfen könnten und wüssten, „dass Informationen, die mit KI generiert wurden, nicht blind vertraut werden sollte“. Diese Verteidigungslinie wurde vom Gericht vollständig zurückgewiesen.
(red)