Datenschutzproblem: Verbot für Tesla-Autos auf Polizei-Gelände

Bild: nrqemi / Shutterstock.com

Update Do, 23.06.2022, 14:15Uhr

Nach einem zunächst ausgesprochenen Verbot für Autos der Marke Tesla auf bestimmten Grundstücken der Berliner Polizei ist die Behörde am Donnerstag zurückgerudert.

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Das Rundschreiben vom Mittwoch mit der Überschrift «Verbot» sei nur «im Vorgriff» verschickt worden und derzeit noch nicht wirksam, sondern diene «lediglich der Sensibilisierung», teilt Polizeipressesprecher Thilo Cablitz mit.

Aktuell gebe es noch kein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge. Die Polizei plane aber eine Sicherheits-Regelung für ihre zum Teil sehr großen Grundstücke, bei der es um Autos mit Kameras und Computersystemen gehe.

In dem internen Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit wurde das Verbot fürs Tesla-Autos für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA) ausgesprochen. Die Polizei befürchtete ein Sicherheits- und Datenschutzproblem, weil die Fahrzeug-Kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen. Darüber hatte zunächst die Zeitung «B.Z.» berichtet, die Polizei bestätigte das Schreiben.

dpa

Autos der Marke Tesla dürfen bestimmte Gelände der Berliner Polizei nicht mehr befahren, weil die Fahrzeug-Kameras ihre Umgebung filmen. Die Polizei befürchtet dadurch ein Sicherheits- und Datenschutzproblem.

Das Verbot gilt für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA), wie es in einem internen Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit heißt. Darüber hatte die Zeitung «B.Z.» zuerst berichtet, die Polizei bestätigte.

Das Problem ist aus Sicht der Polizei, dass die Kameras der Tesla-Autos ständig filmen. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung von Polizeigeländen oder auch anderen Menschen auf dem Gelände aufgezeichnet werden. Die Videos werden auf Servern am europäischen Firmensitz in den Niederlanden «dauerhaft gespeichert», so die Polizei. Wie Filmaufnahmen weiterverarbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.

Laut dem Rundschreiben fiel der Polizei das Problem im Januar 2022 auf, Grund war ein Bericht im Fernsehsender ZDF. Das ZDF-Magazin «Frontal» hatte im August 2021 in einem längeren Beitrag dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen, speichern und welche Daten herausgegeben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Amtsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeichert und abrufbar waren.

Zu der Frage, ob unter Umständen künftig auch andere Automarken von solchen Problemen betroffen sein könnten oder ob es andere Möglichkeiten gebe als Zufahrtsverbote, wollte die Berliner Polizei sich zunächst nicht äußern.

Moderne Autos haben mehrere Kameras, um etwa beim Einparken zu helfen. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung des Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassistenz und dem halbautonomen Fahren. Sie fungieren aber auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können.

Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen «Wächtermodus» an, den die Besitzer bewusst einschalten müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Der Modus soll vor Vandalismus und Diebstahl schützen oder zumindest potenzielle Täter abschrecken.

Datenschützer vertreten die Auffassung, dass der «Wächtermodus» gegen europäisches Recht verstößt. So kam im Oktober 2020 das «Netzwerk Datenschutzexpertise» in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Fahrzeuge von Tesla «auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden» dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederlanden ist bislang nicht gegen den «Wächtermodus» vorgegangen.

dpa

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