Elon Musk muss im Twitter-Deal nur einen Bruchteil der geforderten Strafe zahlen – und das Geld geht nicht mal an die betroffenen Anleger.
Eine US-Bundesrichterin hat den Vergleich zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und Tech-Milliardär Elon Musk im Streit über verspätete Offenlegungen bei der Übernahme von Twitter offiziell gebilligt. Bezirksrichterin Sparkle Sooknanan äußerte in Washington zwar erhebliche Bedenken, sah jedoch nur wenig Spielraum bei der Beurteilung der Fairness und Angemessenheit des Vergleichs. Weder die SEC noch Musks Anwälte gaben einen Kommentar ab.
Musk hatte im Jahr 2022 den Kurznachrichtendienst Twitter für 44 Milliarden Dollar übernommen und ihn später in «X» umbenannt. Die US-Börsenaufsicht SEC warf ihm vor, den massiven Aufkauf von Twitter-Aktien im Vorfeld dieser Übernahme viel zu spät öffentlich gemacht zu haben. Durch diese Geheimhaltung konnte er die Aktien auf dem Markt deutlich günstiger erwerben und sparte so laut Klageschrift rund 150 Millionen Dollar. Leidtragende waren die normalen Anleger, die ein Recht darauf gehabt hätten, rechtzeitig von Musks Übernahmeplänen zu erfahren. Musk selbst hatte sich stets damit verteidigt, dass die verspätete Offenlegung keine Absicht gewesen sei.
Ein fragwürdiger Deal
Ursprünglich wollte die SEC, dass Musk diese 150 Millionen Dollar als unrechtmäßige Bereicherung an die betrogenen Anleger zurückzahlt. Doch im Mai 2026 nahm der Fall eine überraschende Wende. Die SEC und Musks Anwälte präsentierten dem Gericht plötzlich einen fertigen Vergleich.
Die Details dieses Deals sind erstaunlich: Musk wird als Privatperson komplett aus der Schusslinie genommen. Stattdessen richtet sich die Strafe gegen eine Art Vermögensverwaltung, den «Elon Musk Revocable Trust», dessen alleiniger Treuhänder und Begünstigter Musk selbst ist. Und anstatt 150 Millionen Dollar zurückzahlen zu müssen, sieht der Vergleich lediglich eine Zivilstrafe von 1,5 Millionen Dollar vor. Das Geld fließt zudem nicht an die geschädigten Anleger zurück, sondern direkt in die Staatskasse.
Der Frust der Richterin
In ihrer Urteilsbegründung machte Richterin Sooknanan aus ihrer Frustration keinen Hehl und stellte fest, dass «einige Aspekte dieses Vergleichs rote Flaggen aufziehen lassen», also Anlass zur Besorgnis geben. Sie wunderte sich offen, warum die Börsenaufsicht zuließ, dass der Trust erst in letzter Minute in den Prozess eingeführt wurde – offensichtlich nur zu dem Zweck, damit Musk öffentlich behaupten kann, er sei persönlich nicht belangt worden.
Juristisch gesehen waren der Richterin jedoch die Hände gebunden. Wie Sooknanan erklärte, ist ein Gericht bei solchen Einigungen zwar kein bloßer «Stempelautomat», aber eben auch kein «Bürgerbeauftragter», der eigene Ermittlungen anstellt. Solange ein Vergleich nicht «die richterliche Macht verhöhnt» und absolute Mindeststandards an Fairness erfüllt, muss das Gericht ihn akzeptieren – selbst wenn es die Einigung für unangemessen hält.
dpa