Alternative Abfrage ab iOS 27.2

Apple ändert Tracking-Abfrage in Deutschland

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Bildquelle: umitc-Shutterstock.com

Apple erlaubt Entwicklern in Frankreich, Deutschland, Italien, Polen und Rumänien ab iOS 27.2 eine alternative Version der Tracking-Abfrage in ihren Apps.

Apple passt die Formulierung und Gestaltung der App Tracking Transparency in Teilen der Europäischen Union an. Der Konzern reagiert damit auf Vereinbarungen mit europäischen Wettbewerbsbehörden, die Apples bisherige Umsetzung der Funktion kritisiert hatten.

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Alternative Abfrage ab iOS 27.2

Ab den Betriebssystemversionen iOS 27.2 und iPadOS 27.2 können Entwickler eine alternative Fassung der App-Tracking-Transparency-Abfrage nutzen. Laut Apple bleiben die Voraussetzungen, wann eine Erlaubnis zum Tracking eingeholt werden muss, unverändert:

„Die Anforderungen, wann Sie die Erlaubnis zum Tracking von Nutzern einholen müssen, bleiben gleich.“

Apple

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Aus rechtlichen Gründen steht die neue Version der Abfrage ausschließlich für Apps zur Verfügung, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien vertrieben werden. Ob und wann die Änderung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wird, teilte Apple nicht mit.

Ungleiche Formulierung als Kritikpunkt

Die App Tracking Transparency gibt es seit 2021. Sie verpflichtet App-Entwickler, vor der Verfolgung von Nutzerdaten über verschiedene Apps und Websites hinweg eine Zustimmung einzuholen, etwa für personalisierte Werbung. Wettbewerbsbehörden und Entwickler kritisierten dabei bislang, dass Apple in der eigenen Abfrage von „personalisierter Werbung“ sprach, Drittanbieter dagegen den Begriff „Tracking“ verwenden mussten. Dieser Unterschied in der Wortwahl wurde als Wettbewerbsvorteil für Apples eigene Apps und Dienste gewertet.

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Italien verhängt Bußgeld von 98,6 Millionen Euro

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM verhängte im Dezember 2025 ein Bußgeld von 98,6 Millionen Euro gegen Apple. Nach Auffassung der Behörde nutzte Apple seine marktbeherrschende Stellung im App-Vertrieb aus, um Drittanbietern die ATT-Regeln einseitig aufzuerlegen. Konkret mussten Drittanbieter sowohl eine ATT- als auch eine gesonderte DSGVO-Abfrage einblenden, um die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten für personalisierte Werbung einzuholen, während Apples eigene Apps diese Zustimmung mit einem einzigen Tippen erhalten konnten.

Frankreich, Polen und Großbritannien gehen ebenfalls vor

Bereits im April 2025 hatte die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence Apple wegen vergleichbarer ATT-Praktiken zwischen April 2021 und Juli 2023 mit 150 Millionen Euro belegt. In Polen untersucht die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK derzeit Apples Tracking- und Werberichtlinien. In Großbritannien reichte eine Anwaltskanzlei zudem eine Sammelklage über 2 Milliarden britische Pfund beim Competition Appeal Tribunal ein, die sich gegen die App Tracking Transparency richtet und geltend macht, das System schade Entwicklern, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind.

(red)

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