Kommentar

Britische Gebrauchtlizenzhändlerin verklagt Microsoft

Quelle: HQ - Shutterstock.com

Laut Medienberichten von Anfang April 2021 soll eine britische Softwarehändlerin Microsoft auf eine Summe von umgerechnet etwa 312 Millionen Euro verklagen. Grund sei die erhebliche Einflussnahme auf den Markt mit gebrauchter Software und die damit verbundene Störung des Wettbewerbs durch Microsoft.

Vergleichbare Vorwürfe sind im Zusammenhang mit Microsoft nicht neu und bereits mehrfach Gegenstand von europäischen Kartellverfahren mit erheblichen Strafzahlungen gewesen. 

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Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrates der europäisch tätigen LizenzDirekt AG und anerkannter Experte und Pionier im Markt, sieht die Entwicklung des Wettbewerbs mit großer Sorge und nimmt hierzu bereits seit Jahren federführend öffentlich Stellung. „Die Änderungen der Microsoft-Bestimmungen im Zusammenhang mit „von SA“ im letzten Jahr waren ein Weckruf. Von einem Tag auf den anderen – noch dazu inmitten der Corona-Krise – verlangte Microsoft von betroffenen Enterprise Kunden, dass diese, trotz eines Wechsels auf das Abo-Modell, ihre nun nicht mehr benötigten Kauf-Lizenzen behalten müssen. Diese Kunden können somit ihr Eigentum nicht mehr weiterverkaufen und zugleich wurden infolgedessen diese großen Lizenzmengen dem Handel auf dem Zweitmarkt entzogen. Das war ein Schock für den Markt“, entrüstet sich der diplomierte Volkswirt Thyen. „Besonders dreist ist, dass Microsoft dies mit Kundenbedürfnissen begründet und ein Microsoft-Mitarbeiter die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als ‚alternative‘ Rechtsprechung bezeichnete.“

Maximierung eigener wirtschaftlicher Interessen

Man dürfe nicht dem Irrtum erliegen, dass ausgerechnet Microsoft den Handel mit gebrauchter Software respektiert und sich hier – entsprechend der gerichtlichen Vorgabe – zurückhält. Es geht dem US-Giganten – vor allem im Cloud-Zeitalter – gar nicht um rechtliche Aspekte, sondern um die Maximierung eigener wirtschaftlicher Interessen, die sich gegenläufig zu den Interessen des Gebraucht-Marktes verhalten. Kurzum: um das Geld europäischer Unternehmen und Behörden sowie die Kontrolle darüber, wer welche Marktanteile aktuell und dauerhaft besetzt.

Daher sei es gänzlich unverständlich und naiv, dass es immer noch Stimmen im Gebraucht-Markt gibt, die ohne rechtliches Erfordernis nach einer irgendwie gearteten Akzeptanz des Herstellers streben und die Praxis nach dessen vermeintlichen Wünschen ausgestalten wollen. Hiervon umfasst ist auch der Umstand, ohne rechtliche Notwendigkeit Käufern von gebrauchter Software sämtliche Informationen zu den Erwerbsquellen „offenzulegen“. Dass Microsoft am Ende mit dem Gebraucht-Handel kooperieren würde oder den Markt fördert, ist vollkommen illusorisch. 

„Es ist nahezu ein Verrat an den etablierten europäischen Freiheiten“, führt der Wirtschaftswissenschaftler Thyen aus und ergänzt: „Die Folge der Naivität bzw. des vorauseilenden Gehorsams gegenüber Microsoft durch Offenlegung von geschäftskritischen Informationen ist anhand der Änderungen der Produktbestimmungen exemplarisch leicht zu erkennen.“ Die Praxis zeigt, dass Microsoft den Handel genau im Blick hat und mittels der freiwillig gemeldeten Informationen die Quellen für gebrauchte Software sukzessive austrocknet. „Völlig absurd“, findet Thyen, „so könnten einige wenige Akteure den Gebraucht-Markt selbst zur Schlachtbank führen“.

Die Kritik bzw. die Klage der britischen Händlerin am Markverhalten von Microsoft gibt demgegenüber Anlass zur Hoffnung und ist in der Sache nachvollziehbar. Vom europäischen Standpunkt aus sollte dies Anlass dafür sein, eigene Anstrengungen zu befördern, um die vom EuGH etablierte Freiheit des Weiterverkaufs und die damit verbundenen europäischen Grundfreiheiten für einen fairen und freien Wettbewerb vor weitergehender Einflussnahme der US-Giganten und anderer Anbieter zu schützen und entsprechende sanktionierende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind zuvorderst die Kartellbehörden der EU gefordert und staatliche Organe berufen.

Genauso gilt dies aber für die gesamte Gesellschaft mit Kunden aus dem öffentlichen wie auch privaten Sektor. Es gilt, ein entsprechendes Bewusstsein zu entwickeln und demnach zu handeln. Nur so hat unsere freiheitliche Grundordnung auch im digitalen Kontext Bestand. Gefragt sind Ideen, Engagement und Innovationen. Es bedarf eigener praktischer Lösungen, um die Bedrohung der digitalen Souveränität durch die – infolge der Cloud noch zunehmende – Abhängigkeit von US-Anbietern abzumildern. Auch die im letzten Jahr vom EuGH aufgeworfene Frage des Datenschutzes bei US-Diensten aufgrund der Unwirksamkeit des EU-US Privacy Shield sollte Anlass zum Umdenken sein.

Die LizenzDirekt Gruppe als Expertin im Gebraucht-Markt setzt sich daher seit vielen Jahren für Unternehmen wie auch Behörden ein, unabhängig vom Hersteller auf gemischte Lizenzlandschaften und optimierte Lizenzmodelle zu setzen, die Wettbewerb und Handel fördern und vor allem dem Kunden nutzenstiftende Möglichkeiten und erhebliche Einsparungen bieten. Hierbei kann der An- und Verkauf von gebrauchter Software einen signifikanten Beitrag leisten, indem unabhängig vom Hersteller Werte erhalten bleiben und nachhaltig eingesetzt werden. Neben dem wirtschaftlichen Vorteil für Kunden steht der positive Effekt für unser Europa. 

E. Thyen Andreas

LizenzDirekt AG -

Präsident des Verwaltungsrats

Andreas E. Thyen ist Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG und bereits seit über 20 Jahren in führenden Positionen auf dem Gebrauchtsoftware-Markt tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war insbesondere die Klärung rechtlicher Fragestellungen. Er ist zudem ausgewiesener Experte für den Einsatz von gebrauchten Software-Lizenzen im Behördenmarkt. (Bildquelle: Lizenzdirekt)
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