Stiftung Datenschutz übernimmt neuen Zertifizierungsstandard für Cloud Computing

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen speichern und bearbeiten ihre Daten nicht mehr ausschließlich lokal. Besonders für kollaboratives Arbeiten ist eine Cloud-Lösung unerlässlich geworden. Doch sind Clouds immer sicher und welchem Siegel kann man vertrauen?

Die Stiftung Datenschutz bietet dafür auf der neu gestalteten Internetseite nun Informationen zum sicheren Standard TCDP, der den hohen bundesdatenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und Rechtssicherheit für Unternehmen und Anwender bietet.

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Das Trusted Cloud Datenschutz-Profil (TCDP) ist ein Prüfstandard für die Datenschutz-Zertifizierung von Cloud-Diensten. Das Zertifikat bescheinigt dem Nutzer, dass die Daten sicher und datenschutzgerecht gespeichert werden. Der Anbieter einer Cloud-Lösung kann seine Dienstleistungen durch TCDP nach einem rechtsverbindlichen Standard zertifizieren lassen und schafft so Vertrauen bei den Nutzern und Geschäftspartnern. Dadurch werden Kosten eingespart und der Grad von Compliance und Transparenz erhöht. Federführend bei der Entwicklung des Standards war das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Bundesregierung hat zum Frühjahr 2017 die Verwaltung des Trusted Cloud-Datenschutzprofils der Bundesstiftung für den Datenschutz übertragen. Gleichzeitig wird der TCDP-Standard in den kommenden Monaten von einem Konsortium am die neuen europäischen Vorgaben angepasst.

Das Portal richtet sich zum einen an datenverarbeitende Unternehmen, die sich über Cloud-Lösungen informieren wollen. Zum anderen gibt das Portal Betreibern von Cloud-Diensten praktische Hinweise für den Zertifizierungsprozess.

Auf der neugestalteten Website sind die Zertifizierungskriterien und alle begleitenden Dokumente kostenlos erhältlich. „TCDP hat das Potenzial, eine zentrale Herausforderung bei der Cloud-Nutzung zu beantworten“, so Stiftungsvorstand Frederick Richter. „Denn Cloud Computing wird in Deutschland datenschutzrechtlich als Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG klassifiziert. Das bedeutet für den Cloud-Nutzer, dass er die rechtskonforme Verarbeitung der Daten in der Cloud verantwortliche Stelle ist und bleibt.“

Das die Cloud nutzende Unternehmen muss sich somit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Daten eigenständig überzeugen. In der Praxis ist das nahezu unmöglich, weil es große zeitliche und technische Ressourcen erfordern würde. Das TDCPZertifikat bietet dafür Entlastung. Über die Zertifizierungsstellen und den Ablauf des Verfahrens gibt das neue Angebot der Stiftung Datenschutz ebenso Auskunft wie zu technischen Hintergründen der Entwicklung und Darstellung.

Stichwort Trusted Cloud

Das Trusted Cloud Datenschutz-Profil für Cloud-Dienste (TCDP) ist ein Prüfstandard, der den datenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes an Cloud Computing entspricht. Anbieter und Nutzer von Cloud-Diensten profitieren gleichermaßen von der Prüfung und Zertifizierung durch akkreditierte und fachkundige Stellen. Vorteile sind Kostenersparnis, Compliance und Transparenz. Die Stiftung Datenschutz leistet mit der Weiterentwicklung und dem Hosting der Seite tcdp.de ein weiteres, unabhängiges Angebot zur Förderung eines praxisnahen Datenschutzes.

www.tcdp.de

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