
BGH verzichtet auf Anfrage am EuGH zur Marktaufsicht bei Amazon
Im Rechtsstreit über eine strengere Wettbewerbskontrolle bei Amazon durch das Bundeskartellamt stehen die Chancen für den Online-Riesen etwas schlechter. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Mittwoch mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen. Das war nach der Auftaktverhandlung am Dienstag zunächst noch offen geblieben.