BGH verzichtet auf Anfrage am EuGH zur Marktaufsicht bei Amazon

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Bildquelle: Tada Images / Shutterstock.com

Im Rechtsstreit über eine strengere Wettbewerbskontrolle bei Amazon durch das Bundeskartellamt stehen die Chancen für den Online-Riesen etwas schlechter. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Mittwoch mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen. Das war nach der Auftaktverhandlung am Dienstag zunächst noch offen geblieben.

Amazon wehrt sich als erster Konzern gegen die Einstufung als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb», die seit zwei Jahren möglich ist. Eine solche Entscheidung verschafft dem Kartellamt mehr Möglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen von großen Internetfirmen zu untersagen.

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Anders als Amazon sah der Kartellsenat nach einer ersten Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das neue Gesetz. Weder verstoße die Regelung voraussichtlich gegen EU-Recht noch erscheine sie verfassungswidrig, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Im Raum stand noch, ob der BGH den EuGH anfragt, ob die deutsche Regelung vor Inkrafttreten der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Nun soll ein weiterer Verhandlungstermin in Karlsruhe festgelegt werden.

dpa

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