
EU-DSGVO im Personalbereich – Darauf müssen Recruiter achten
Ab Mai gilt das Bundesdatenschutzgesetz nicht mehr, denn dann endet die Übergangszeit der neuen, Datenschutzgrundverordnung. Auch im Personalbereich stehen grundlegende Pflichten an: Zwar muss ein Recruiter schon jetzt darauf achten, dass Daten von Bewerbern besonders geschützt werden, der Schutz wird allerdings deutlich ausgebaut.