
Facebook-Seiten & -Gruppen: Das ist zu beachten
Der Betrieb von Facebook-Seiten ist rechtswidrig, zumindest, wenn es nach dem EuGH und der Datenschutzkonferenz geht. Nachdem FB reagiert hat, gibt es für FB-Seiten- und -Gruppenbetreiber aber einen gangbaren Weg, der sich auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruft. Wir empfehlen die Mustervorlage der Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs. Eine Beschreibung und alle Links finden Sie in diesem Beitrag.