
Google, Amazon und Co. nach Schrems II – Wie geht es weiter?
Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy-Shield Abkommen mit den USA in dem sog. Schrems II Urteil für ungültig erklärt. Auch die Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln oder von verbindlichen Unternehmensregeln hält das european data protecion board nicht für ausreichend.