eDiscovery Trends 2017: Was Firmen wissen müssen

eDiscoveryFür Firmen, die in Gerichtsverfahren und interne Untersuchungen involviert sind, prognostiziert Kroll Ontrack 2017 als ein Jahr des Wandels. Unternehmen bereiten sich auf die neue Datenschutz-Grundverordnung und zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz vor.

Da größere Datenmengen und eine stark zunehmende Zahl von Kommunikationskanälen zu bewältigen sind, haben Unternehmen und ihre Rechtsvertreter kaum eine andere Wahl, als neue technologiebasierte Abläufe zu implementieren. Nur so können sie den Aufwand begrenzen, der für die Ermittlung und Handhabung von Informationen zur Erfüllung behördlicher Auflagen und gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

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Die eDiscovery-Branche befindet sich weiterhin im Wandel, um diesen Anforderungen im Jahr 2017 Genüge zu tun. Sie kann dabei auf die beachtliche internationale Konsolidierung aufbauen, die in den vergangenen zwei Jahren erfolgt ist. Am Beispiel des Firmenzusammenschlusses zwischen Kroll Ontrack und LDiscovery Ende 2016 wird Folgendes ersichtlich: eDiscovery-Anbieter erkennen, dass Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzgesetzen lokale Rechenzentren und Dokumentenüberprüfungsdienste benötigen und Partnerschaften mit globalen Firmen eingehen müssen, die derartige Möglichkeiten in aller Welt anbieten.

Vor diesem Hintergrund stellt Kroll Ontrack folgende Prognosen für das Jahr 2017 auf:

1. Die Technologie spielt bei der Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung eine entscheidende Rolle für Unternehmen.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit in Europa umgesetzt wird, hat globale Auswirkungen. In grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen, bei denen Daten grenzüberschreitend übermittelt werden müssen, werden mobile Lösungen immer wichtiger. Diese Lösungen erfassen, verarbeiten, filtern und untersuchen Daten an Ort und Stelle, so dass keine grenzüberschreitende Übertragung erforderlich ist. Die Datenschutz-Grundverordnung umfasst strenge Regeln, um das „Recht auf Vergessenwerden“ von Einzelpersonen zu schützen. Unternehmen benötigen also die entsprechenden Hilfsmittel, um personenbezogene Daten zu finden und zu löschen. Die Datenregulierungsbehörden können Verletzungen gewisser Bestimmungen mit Bußgeldern von bis 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des globalen Jahresumsatzes für das vorhergehende Geschäftsjahr ahnden je nachdem, welche Summe höher ist.

2. eDiscovery wird auch in Bereichen über Regulierungen und Gesetzgebung hinaus Einzug halten.

eDiscovery ist in den Bereichen Litigation, Regulierung, Kartellrecht und Fusionskontrolle, Arbeitsrecht und Schiedsverfahren bereits weit verbreitet. Dieses Jahr werden Unternehmen Ediscovery immer häufiger auch proaktiv einsetzen: Zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien, damit sie nicht in Gerichtsverfahren verstrickt oder mit Bußgeldern behaftet werden. Dieser Trend wird durch die Einführung immer komplexerer und aggressiverer Auflagen noch verschärft, wie die im November 2016 eingeführten französischen Antikorruptionsgesetzen veranschaulichen.

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3. Neue Beweisquellen rücken in den Fokus.

Unternehmen produzieren mehr Daten als je zuvor. Daten finden sich überall dort, wo die entsprechenden Speichergeräte verfügbar sind – sei es im Rechenzentrum, auf dem Laptop, Smartphone, Wearable oder in der Cloud. Auch die Kanäle, über die Daten verbreitet werden, nehmen zu. Um sich ein Bild über eine Rechtsangelegenheit zu verschaffen, kommen daher heutzutage immer verschiedenartigere Beweisquellen zum Einsatz. Am häufigsten sind dies zwar E-Mails und andere strukturierte Daten, doch auch soziale Medien und GPS-Daten werden immer wichtiger, um entscheidende Erkenntnisse zu gewinnen. Die Kunden entscheiden sich immer häufiger für eDiscovery-Anbieter, die eine größere Vielfalt an Datenquellen zwecks Analyse in eine einzelne Plattform einbinden können.

4. KI wird zur guten Geschäftspraxis.

Technisch versierte Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen in Unternehmen werden davon profitieren, Klienten über die neuesten Technologien zu informieren, darunter auch die Künstliche Intelligenz (KI). Eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen in den USA sowie mittlerweile auch in UK und Irland hat bereits zu einem wachsenden Interesse an Predictive Coding und dessen Einführung geführt. Diese Technologie lernt vom menschlichen Dokumentenprüfer, kann Dokumente also automatisch und präzise überprüfen und klassifizieren, was erhebliche Kosten einspart.

5. Big Data rückt ins Rampenlicht von Wettbewerbs- und Datenschutzangelegenheiten.

Die Regulierungsbehörden werden sich der wettbewerbs- und datenschutztechnischen Auswirkungen von Big Data immer stärker bewusst. Aus Wettbewerbssicht kann Big Data im Besitz eines Unternehmens sowohl Artikel 101 (Kartellrecht) als auch 102 (Missbrauch einer beherrschenden Stellung) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) auslösen. Dies wird von einem gemeinsamen Papier namens Competition Law and Data der französischen und deutschen Wettbewerbsbehörden vom Mai 2016 unterstrichen, in dem dargelegt wird, dass Big Data den Artikel 101 des AEU-Vertrags auslösen und somit als Kartell angesehen werden kann. Unternehmen, die tagtäglich mit erheblichen Datenmengen umgehen, müssen dies bei ihren Compliance-Strategien berücksichtigen und auf technologische Lösungen setzen, um bei Ermittlungen behilflich zu sein.

6. Behörden verlangen die elektronische Einreichung.

Obwohl Beweise mittlerweile überwiegend in elektronischer Form vorliegen, verlangten die Regulierungsbehörden bis vor kurzem die Einreichung von Papierausdrucken von Auskunftsersuchen, Fusionsanmeldungen und anderen Ermittlungsunterlagen. Die Einführung des eQuestionnaire der EU-Kommission für Fusionskontroll- und Kartellrechtsfälle bedeutet, dass die Parteien nun alle Informationen elektronisch einreichen müssen.

Im Dezember 2016 veröffentlichte die EU-Kommission überdies Richtlinien namens „Recommendations for the Use of Electronic Document Submissions in Antitrust and Cartel Case Proceedings“. Wichtig zu wissen ist, dass die EU-Kommission die Verwendung elektronischer Formate auch im Falle von Papierdokumenten nachdrücklich unterstützt; diese müssen also eingescannt und lesbar gemacht werden.

Tim Philips, Geschäftsführer von Kroll Ontrack Legal Technologies UK: „Ediscovery wird auch in Zukunft wichtige Hilfsmittel und Technologien für die verschiedensten Rechtsangelegenheiten bereitstellen und es Unternehmen ermöglichen, durch die Zeit Big Data, stringenten behördlichen Untersuchungen und strengeren Datenschutzerfordernissen effizient zu navigieren. Auch das Jahr 2017 wird ein Meilenstein hinsichtlich der Übernahme und Weiterentwicklung von Ediscovery-Technologie sein.“

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