Ready, steady, go! Aufbruch in neue Arbeitswelten

Seit Beginn der Pandemie ist dezentrales Arbeiten Alltag geworden. Es ist schon lang kein aktuelles Phänomen mehr, geschuldet dem Corona-Virus und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).

Die Realität zeigt: Die gesamte Arbeitswelt entwickelt ein neues – vielleicht schon längst überfälliges – Verständnis von modernem Arbeiten. Doch wie so häufig passen Wunsch und Wirklichkeit nicht immer zusammen. Dies gilt besonders für die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten. Ein Hindernis für Unternehmen? Wir meinen: Keinesfalls! 

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Ein Umdenken hat längst stattgefunden 

Getrieben durch die Pandemie hat in den letzten Monaten eine rasante Neuausrichtung in der Arbeitswelt stattgefunden. Was vor Corona bei vielen Arbeitgebern und auch Führungskräften noch unvorstellbar war, ist nun Teil unserer Wirklichkeit: Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit sind mittlerweile der neue Standard. Videokonferenzen etwa über Skype, Microsoft Teams, Zoom oder Cisco Webex sind normaler Arbeitsalltag. 

Die Corona-ArbSchV wurde bis einschließlich zum 30.04.2021 verlängert. Sie sieht seit Januar 2021 vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten müssen, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen. Dies jedenfalls dann, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Diese Verpflichtung der Arbeitgeber wird dazu beigetragen haben, dass Ende Januar 2021 das Arbeiten von zuhause aus von rund einem Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland genutzt wurde. Doch auch schon vor der Aufnahme der Verpflichtung befanden sich zahlreiche Arbeitnehmer im Homeoffice. Im Rahmen des ersten Lockdowns im April 2020 arbeiteten im Vergleich zum aktuellen Stand sogar rund 30 Prozent der Arbeitnehmer von zu Hause aus (Quelle: Statista 2021). 

Chancen ergreifen und Attraktivität steigern 

Anfangs bestand die Motivation noch darin, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten. Mittlerweile geht es (zumindest auch) darum, innovative und „hippe“ Arbeitsformen zu erarbeiten und anzubieten. Und das nicht ohne Grund: Denn die letzten Monate haben gezeigt, dass Distanzarbeit gut funktionieren kann.

Unternehmen beginnen zunehmend damit, traditionelle Kultur- und Führungsansätze aufzubrechen und Prozesse zur Entwicklung moderner Arbeitswelten zu starten. So verkündete PepsiCo Deutschland als eines der ersten Unternehmen Deutschlands erst kürzlich in der Presse die Einführung einer mit dem Betriebsrat entwickelten „Mobile Working Policy“ für alle Beschäftigten mit Computerarbeitsplatz. Sie ermöglicht flexibles Arbeiten von wo man möchte bei freier Einteilung der Arbeitszeit und soll einen neuen Unternehmensstandard schaffen. Es geht damit längst nicht mehr um die zeitlich begrenzte Überbrückung der Pandemie, sondern um Langfristperspektiven und Arbeitgeberattraktivität. 

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Distanzarbeit als Bewerbungskriterium

Viele Arbeitnehmer wollen in einem agilen und innovativen Umfeld arbeiten. Sie fordern Freiheit, Autonomie und Wertschätzung. Feste Arbeitsplätze und vorgegebene Arbeitszeiten sind aus ihrer Sicht überholt. Die Möglichkeit, selbst über Arbeitsort und Arbeitszeit zu bestimmen, wird immer mehr zu einer Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Jobs. In der sehr dynamischen IT-Branche zeichnet sich ein klarer Trend ab. Die großen Vorreiter sind Microsoft, wo bereits vor über zehn Jahren die festen Arbeitszeiten abgeschafft wurden, SAP und Google. Bei Netflix darf man sogar schon so lange Urlaub nehmen, wie man möchte. 

Der Kampf um qualifizierte und motivierte Fachkräfte zwingt Arbeitgeber, diesen Wünschen so weit wie möglich zu entsprechen. Dies gilt gerade für die IT-Branche, in der der Mangel an Spezialisten sich zwar im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Digitalisierung verringert hat, aber nach wie vor auf einem hohen Niveau liegt. Arbeitgeber müssen die verlangte Distanzarbeit und den Wunsch nach Autonomie in Bezug auf die Arbeitszeit möglich machen und in ein ordnungsgemäßes und verantwortungsbewusstes Verhalten ihrer Arbeitnehmer vertrauen. 

Work-Life Blending

Mit der flexiblen Distanzarbeit entstand das „Work-Life-Blending“. Eine klare Trennung zwischen Privatleben und Beruf („Work-Life Balance“) ist ausdrücklich nicht mehr gewünscht. Vielmehr sollen Arbeit und Privatleben bewusst vermischt werden: Denn wo die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben verschwindet, können persönliche Bedürfnisse besser berücksichtigt werden. 

Rechtliche und technische Herausforderungen

Arbeitgeber in Deutschland müssen bei allem die rechtlichen Anforderungen beachten. Sie beobachten häufig, dass die Gesetzgebung den aktuellen Anforderungen hinterherhinkt. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Arbeitszeit und deren Erfassung. So ist die elfstündige Ruhezeit eine zwingend einzuhaltende Grenze der Flexibilität. Die Arbeitszeiterfassung ist seit der EuGH-Entscheidung zur Aufzeichnungsverpflichtung der Arbeitgeber aus Mai 2019 bei Unternehmen ohnehin in aller Munde. Im Rahmen der neuen Arbeitsformen, bei denen ein Großteil der Arbeit außerhalb von Büroräumen und streng vorgegebener Zeitfenster erfolgt, ist sie besonders herausfordernd. Zum Glück gibt es zur Unterstützung IT-Tools bzw. Apps, wie zum Beispiel Clockodo, Hubstaff, Toggl, HR Works, Maconomy und Work Day.  

Bei der Einführung von IT-Tools bzw. Apps haben Arbeitgeber die ordnungsgemäße Einbindung eines etwaig bestehenden Betriebsrats zu beachten. Darauf, ob der IT-Einsatz zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer genutzt werden soll, kommt es dabei nicht an. Allein die technische Möglichkeit einer solchen Überwachung reicht für die Mitbestimmungsrechte aus. Aspekte der IT-Sicherheit und des Datenschutzes kommen hinzu. Sie sind bei Tätigkeiten außerhalb klassischer Büroräume aufgrund der damit einhergehenden erweiterten Zugriffsmöglichkeiten besonders relevant. Auch hier darf der Betriebsrat nicht vergessen werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie das Remote-Management sind weitere brisante Themen, die in dem Erneuerungsprozess der Arbeit mitberücksichtigt werden müssen. 

5. Ausblick

Die aktuellen Zeiten bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern Möglichkeiten, stellen sie aber auch vor Herausforderungen. Dabei müssen richtige Schwerpunkte gesetzt und zukunftsorientierte Entscheidungen getroffen werden. Die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Prozesse zukunftsträchtig, flexibel und praktikabel zu gestalten. 

 

Lisa Marie Niklas 160Rechtsanwältin Lisa-Marie Niklas ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Counsel der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland am Standort Köln. Sie berät nationale und internationale Unternehmen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Ihre Beratungsschwerpunkte sind neben der Einführung neuer Arbeitsmethoden Ausgliederungs- und Restrukturierungsvorhaben.

 

 

 

 

Dr Daniela Rindone 160Dr. Daniela Rindone ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland am Standort Köln. Sie ist für nationale und internationale Mandanten im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht tätig. Ein Fokus ihrer Beratung liegt in der (insolvenzbedingten) Restrukturierung und Einführung moderner Arbeitsformen.

 

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