In vielen Unternehmen sind Lizenzkosten ein kostspieliger Posten im IT-Budget. Sie wachsen häufig unbemerk mitt. Die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten ihre Office-Pakete, Server werden virtualisiert, Testumgebungen laufen nach Projektende einfach weiter.
Software Asset Management: Sparpotenzial durch gebrauchte Microsoft-Lizenzen

Wer den Überblick über installierte Software und vorhandene Nutzungsrechte verloren hat, zahlt doppelt. Zuerst für Lizenzen, die keiner braucht. Und dann noch einmal, wenn ein Hersteller-Audit eine Unterlizenzierung aufdeckt. Genau hier setzt Software Asset Management (SAM) an. Es schafft Übersicht über Bestand und Bedarf und zeigt auf, wo sich Kosten sparen lassen.
Was Software Asset Management in der Praxis leistet
SAM umfasst alle Prozesse, mit denen ein Unternehmen Softwarelizenzen über ihren gesamten Lebenszyklus steuert: Beschaffung, Bereitstellung, Nutzung, Wiederverwendung und Ausmusterung.
Das zentrale Ergebnis eines funktionierenden SAM ist die Effective License Position, kurz ELP. Sie setzt die tatsächlich installierte und genutzte Software den erworbenen Nutzungsrechten gegenüber. Daraus ergeben sich drei mögliche Befunde:
- Überlizenzierung: Es wurden mehr Rechte gekauft als benötigt. Kapital ist gebunden, ohne Nutzen zu stiften.
- Unterlizenzierung: Es wird mehr Software eingesetzt als lizenziert. Das stellt ein Compliance-Risiko mit potenziell hohen Nachzahlungen dar.
- Fehllizenzierung: Die Menge stimmt, aber Edition, Version oder Lizenzmetrik passen nicht zur tatsächlichen Nutzung.
Bei Microsoft-Produkten tritt die dritte Kategorie häufig auf. Windows Server wird seit Version 2016 nach physischen Prozessorkernen lizenziert. Pro Prozessor sind mindestens acht Kernlizenzen erforderlich, pro Server mindestens 16. Hinzu kommen Client Access Licenses (CALs) für jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf den Server zugreift. Ein Hardwaretausch oder die Virtualisierung neuer Workloads kann die Lizenzbilanz deshalb schnell verschieben.
Wo der Gebrauchtmarkt ins Lizenzportfolio passt
Liegt eine belastbare ELP vor, lässt sich der Bedarf genau bestimmen. Dann zeigt sich oft, dass nicht jede Anforderung ein Cloud-Abonnement verlangt. Für klar umrissene Einsatzszenarien genügen häufig Kaufversionen mit unbefristetem Nutzungsrecht. Beispiele sind Arbeitsplätze in der Produktion, Kassensysteme, Laborrechner oder Server in abgeschotteten Netzen. In solchen Fällen können gebrauchte Microsoft-Lizenzen eine wirtschaftliche Alternative zur Neuanschaffung sein. Sie werden in der Regel deutlich unter dem Neupreis gehandelt und vermitteln dieselben Nutzungsrechte wie die ursprüngliche Lizenz.
Typische Produkte für diesen Ansatz:
- Office LTSC und Office-Volumenlizenzen für Arbeitsplätze ohne Bedarf an Cloud-Diensten
- Windows Server Standard und Datacenter für On-Premises-Infrastruktur
- SQL Server für Fachanwendungen mit festem Funktionsumfang
- Windows Server CALs und Remote Desktop Services CALs
Bei der Auswahl spielt der Support-Lebenszyklus eine entscheidende Rolle. Am 14. Oktober 2025 endete der erweiterte Support für Office 2016 und Office 2019 sowie für Exchange Server 2016 und 2019. Diese Versionen erhalten keine Sicherheitsupdates mehr. Für Systeme mit Netzwerkzugang scheiden sie damit aus Sicherheitsgründen aus. Sinnvoll sind deshalb aktuelle Versionen mit verbleibender Supportlaufzeit. Volumenlizenzen enthalten zudem meist ein Downgrade-Recht. Eine neuere Lizenz deckt so auch den Betrieb einer älteren Version ab, falls eine Fachanwendung das erfordert.
Nicht übertragbar sind Abonnements wie Microsoft 365. Auch Software Assurance geht beim Weiterverkauf nicht auf den Erwerber über. Der Gebrauchtmarkt ergänzt Cloud-Modelle also, er ersetzt sie nicht. In vielen Unternehmen entsteht so ein hybrides Portfolio. Cloud-Abos für mobile Wissensarbeit und Kollaboration, Kauflizenzen für stabile Workloads mit langer Nutzungsdauer. Bei einer Planung über fünf oder mehr Jahre fällt der Kostenunterschied zwischen beiden Modellen oft erheblich aus.
Die rechtliche Grundlage: Erschöpfungsgrundsatz und Rechtsprechung
Der Handel mit gebrauchter Software ist in der Europäischen Union rechtlich geklärt. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 in der Rechtssache UsedSoft gegen Oracle (C-128/11). Der EuGH entschied, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft, sobald er eine Softwarekopie gegen Entgelt und mit unbefristetem Nutzungsrecht verkauft hat. Das gilt auch für Software, die per Download bereitgestellt wird.
Daraus ergeben sich klare Voraussetzungen für einen rechtssicheren Weiterverkauf:
- Die Lizenz wurde mit Zustimmung des Herstellers erstmals innerhalb der EU oder des EWR in Verkehr gebracht.
- Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet und wurde gegen ein Entgelt eingeräumt.
- Der Vorbesitzer hat seine eigenen Kopien zum Zeitpunkt der Übertragung unbrauchbar gemacht.
- Eine einheitliche Client-Server-Lizenz wird nicht aufgespalten.
Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze in den Entscheidungen UsedSoft II (2013) und UsedSoft III (2014) in die deutsche Rechtsprechung übernommen. Er stellte dabei klar, wer die Beweislast trägt. Wer sich auf die Erschöpfung beruft, muss deren Voraussetzungen darlegen und belegen. Im Streitfall liegt diese Pflicht also beim Erwerber der gebrauchten Lizenz und nicht beim Hersteller.
Rechtekette und Audit-Sicherheit
Hier entscheidet sich, ob der Kauf gebrauchter Lizenzen ein Sparmodell bleibt oder zum Risiko wird. Microsoft-Volumenlizenzverträge enthalten Auditklauseln. Die Überprüfung übernehmen meist beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Hinzu kommen sogenannte SAM-Engagements, bei denen Microsoft oder ein Partner den Lizenzbestand gemeinsam mit dem Kunden analysiert. In beiden Fällen gilt eine gebrauchte Lizenz nur dann als gültig, wenn ihre Herkunft nachvollziehbar ist.
Eine lückenlose Rechtekette umfasst typischerweise folgende Nachweise:
- Belege über den Ersterwerb, etwa Rechnung, Vertragsnummer oder Autorisierungsnummer
- Nachweis, dass der Ersterwerb in der EU oder im EWR erfolgte
- Dokumentation jedes Übertragungsschritts bis zum aktuellen Inhaber
- Erklärung des Vorbesitzers über Deinstallation und Unbrauchbarmachung
- Zuordnung jeder Lizenz zu Produkt, Version, Edition und Menge
Manche Anbieter lassen diese Unterlagen zusätzlich durch Wirtschaftsprüfer oder Notare bestätigen. Ein reiner Produktschlüssel ohne Belege genügt im Audit dagegen nicht.
Bei der Auswahl eines Lieferanten helfen klare Prüfkriterien:
- Werden die Herkunftsnachweise vor dem Kaufabschluss vorgelegt?
- Gibt es eine vertragliche Freistellung für den Fall, dass ein Audit die Lizenzen beanstandet?
- Hat der Anbieter Erfahrung mit Volumenlizenzen und Unternehmenskunden?
- Lassen sich die Lizenzen direkt in das eigene SAM-System übernehmen?
So gelingt der Einstieg in der eigenen Organisation
Der Weg zu einem audit-sicheren Lizenzportfolio mit gebrauchten Komponenten folgt einer klaren Reihenfolge:
- Inventur durchführen: Mit Discovery-Tools alle Installationen erfassen, auch auf virtuellen Maschinen, Testsystemen und Remote-Arbeitsplätzen.
- ELP erstellen: Den Bestand mit Verträgen, Rechnungen und Volumenlizenz-Portalen abgleichen.
- Bedarf segmentieren: Festlegen, welche Workloads in die Cloud gehören und welche dauerhaft On-Premises laufen.
- Supportlaufzeiten prüfen: Nur Versionen einplanen, die noch Sicherheitsupdates erhalten.
- Anbieter bewerten: Herkunftsnachweise und Freistellungsregelungen vor dem Kauf einsehen.
- Dokumentation zentralisieren: Alle Nachweise im SAM-System ablegen und für die Dauer der Nutzung aufbewahren.
Der Gebrauchtmarkt funktioniert in beide Richtungen. Überzählige Kauflizenzen aus Migrationen, Standortschließungen oder dem Wechsel zu Microsoft 365 lassen sich ebenfalls verkaufen, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ungenutzte Rechte werden so wieder zu Budget.
Software Asset Management ist damit mehr als eine Pflichtübung vor dem nächsten Audit. Es liefert die Datengrundlage für bessere Einkaufsentscheidungen. IT-Verantwortliche, die ihre Lizenzbilanz kennen und die Rechtekette sauber dokumentieren, können gebrauchte Lizenzen gezielt einsetzen. So sinken die Kosten, ohne dass die Compliance darunter leidet. Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Sie lohnt sich auch dann, wenn am Ende keine einzige gebrauchte Lizenz gekauft wird.






