Die Blockchain im Gebrauchtsoftware-Markt

Die Blockchain ist zurzeit in aller Munde. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf gebrauchter Computerprogramme. Doch wieviel Wahrheit steckt tatsächlich hinter der verschlüsselten Dokumentationstechnologie? Software Reseller Vendosoft beleuchtet den Hype. 

Seit 2012 der Handel mit gebrauchter Software durch Gerichtsurteile europaweit legal wurde, schwelt eine fortwährende Diskussion um mögliche Mehrfachverkäufe ein und derselben Softwarelizenz. Tatsächlich ist es praktisch möglich, dass ein Software- Händler 2.000 gebrauchte Lizenzen einkauft und dokumentiert, jedoch deutlich mehr Nutzungsrechte weiterverkauft. Dies wäre eine Straftat, die für den Endkunden nicht zwangsläufig zu erkennen ist. Im Zeitalter von Bitcoin und Krypto Trading wird deshalb die Forderung laut, die Blockchain auf den Gebrauchtsoftware-Markt zu übertragen. Es geht die These um, sie könne den Handel mit Lizenzen aus zweiter Hand sicherer, transparenter und durchgängig nachvollziehbar machen. 

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Als Anbieter von gebrauchten Microsoft- und Adobe-Lizenzen hat sich auch das Unternehmen intensiv mit der neuen Technologie auseinandergesetzt. „Wir haben uns dem Thema Blockchain geöffnet und unsere bisherigen Prozesse auf den Prüfstand gestellt“, sagt Geschäftsführer Björn Orth. Schließlich will der Reseller seinen Kunden höchste Sicherheit beim Kauf gebrauchter Lizenzen bieten. Das hat man bisher dadurch erwirkt, dass sämtliche Ankäufe durch einen Wirtschaftsprüfer verifiziert wurden. Dieser bestätigt den Kunden die Rechtmäßigkeit der Lieferkette sowie die vollständige Rechteübertragung.

Lässt sich das Blockchain- Verfahren auf gebrauchte Software übertragen?

Ist das noch zeitgemäß oder ist die Blockchain tatsächlich das neue Mittel der Wahl, fragte sich das Management der Vendosoft GmbH. Die Erkenntnis fällt anders aus, als es die Berichterstattungenin der aktuellen Medienlandschaft vermuten
 lassen. Dort scheinen sich vornehmlich Gebrauchtsoftware-Händler zu Wort zu melden, die die Dokumentation via Blockchain als werbewirksame Maßnahme für
sich entdeckt haben. Kritische Beiträge finden sich kaum.

So ist zu lesen, dass sich mit Hilfe des Kryptoverfahrens automatisiert und eindeutig nachvollziehen ließe, ob es sich bei Lizenzen aus zweiter Hand um Kauflizenzen handelt und ob diese – wie vorgeschrieben
– einmalig oder nicht doch von mehreren Nutzern parallel verwendet würden.

Einige Gebrauchtsoftwarehändler werben damit, ihren Kunden ein auf Blockchain basierendes Online-Portal zur Verfügung zu stellen. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft demnach die Konformität der gehandelten Lizenzen und bescheinigt diese dem Kunden innerhalb eines sogenannten Smart Contracts. Die Ausgabe der darin enthaltenen Lizenzen werde mithilfe der Blockchain eindeutig identifiziert.

Nonsense in – Nonsense out

So oder ähnlich läuft es bei allen Anbietern, die die neue Technologie eingeführt haben. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die Konformität der gehandelten Lizenzen und bescheinigt diese dem Kunden? Spätestens hier muss sich der aufmerksame Leser fragen, wer diese Zertifizierungsstelle denn wohl sei. Die Webseiten der Blockchain-propagierenden Händler geben Aufschluss. Dort bescheinigt zum Beispiel ein vonder IHK Köln bestellter und vereidigter Sachverständiger:

Ein seriöser Gebrauchtsoftwarehändler kann (…) die Rolle einer LOB-Bescheinigungsstelle ausfüllen. Für Björn Orth steht damit fest: Jeder Händler definiert selbst, was in die Blockchain seiner gebrauchten Lizenzen geschrieben wird. „Nonsense in – Nonsense out, könnte man es auch nennen“, sagt er amüsiert. Keine unabhängige Kontrolle, keine Transparenz, keine zusätzliche Transaktionssicherheit. „Nur schöne Marketingworte, um eine Sicherheit zu suggerieren, die die Blockchain beim Thema Gebrauchtsoftware derzeit so nicht leistet.“

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Was ist sicher beim Kauf gebrauchter Lizenzen?

Für das Bestehen eines Herstelleraudits – und darum geht es Unternehmen beim Kauf gebrauchter Computerprogramme – ist der Nachweis zu erbringen, dass die Übertragung der Nutzungsrechte rechtskräftig vollzogen wurde und die Software nicht mehrfach im Einsatz ist. Dies zu dokumentieren, ist tatsächlich Aufgabe unabhängiger Zertifizierungsstellen. Für die VENDOSOFT GmbH wird dies weiterhin ein Wirtschaftsprüfer vornehmen. 

„Damit agieren wir im Sinne von Microsoft“, erklärt Björn Orth seine Entscheidung. Denn die Audits des Software-Herstellers werden von eben dieser Instanz durchgeführt: von Wirtschaftsprüfern. Sie bestätigen Microsoft die lückenlose Dokumentation und rechtmäßige Übertragung der Lizenzen vom Vorbesitzer auf den Händler und weiter auf den neuen Lizenzinhaber. Ein Wirtschaftsprüfer prüft also die Angaben eines anderen Wirtschaftsprüfers. Wem wird er mehr glauben? Seiner eigenen Zunft – oder einer Blockchain, deren Input keine lückenlose Historie darstellt, sondern die vom jeweiligen Software-Händler selbst definierten Informationen?

www.vendosoft.de

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