Statement

Brexit: Rechtssicherheit beim Datenmanagement schaffen

Unternehmen müssen sich wegen des drohenden Brexits intensiv mit ihrer eigenen Wertschöpfungskette beschäftigen und Notfallpläne entwickeln. Heinrich Welter, Vice President Sales & General Manager DACH bei Genesys erklärt worauf Unternehmen bei einen rechtssicheren Datenverkehr achten müssen und welche Vorkehrungen nötig sind. 

Die Verhandlungen zum Ausstieg von Großbritannien aus der Europäischen Union sind noch immer in vollem Gange. Für Unternehmen bedeutet das große Unsicherheit. Denn jegliche europäische Regelungen wie die EU-DSGVO sind je nach Ausgang der Verhandlungen im britischen Raum hinfällig und alle Unternehmen, die dort Daten speichern oder verarbeiten, wären juristisch angreifbar.

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Jedes siebte deutsche Unternehmen, das personenbezogene Daten über externe Dienstleister verarbeitet, kommuniziert diese nach Großbritannien. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Bitkom. Gleichzeitig landen 75 Prozent des internationalen Datenverkehrs der Briten in EU-Staaten. Inzwischen wurde der so genannte Hard Brexit vom britischen Unterhaus abgewendet. Wäre es zu dieser „No Deal“-Variante gekommen, müssten Unternehmen jeglichen Datenverkehr zwischen EU-Staaten und dem Vereinten Königreich unverzüglich einfrieren, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Das hätte auch sämtliche Cloud-Lösungen betroffen, die Daten in Großbritannien (zwischen-) speichern. Auch Rechenzentren im britischen Raum wären damit für europäische Unternehmen mit einem Schlag unbenutzbar geworden. Um dem vorzubeugen, haben seit Bekanntgabe des Austritts auch zahlreiche Firmen und ganze Branchen bereits ihren europäischen Hauptsitz von London in das europäische Umland verlegt; darunter Sony und American Express sowie datengetriebene Industriezweige wie Finanzdienstleister und Banken.

Um Rechtssicherheit für die eigenen Daten zu garantieren, müssen Unternehmen also das eigene Datenmanagement ganz genau unter die Lupe nehmen, sowohl den eigenen Datenverkehr als auch alle zusätzlichen Datenservices wie Cloud-Storage, Managed Services und Backup. Zudem sollten sie sich vergewissern, dass keine der Dienstleistungen britische Rechenzentren oder auch nur Daten-Nodes in Großbritannien oder Nordirland nutzen oder vertraglichen Regelungen – basierend auf britischem oder walisischem Recht –unterliegen.

Außerdem ist zu beachten, dass für eventuelle Zölle auf Service-Leistungen keinerlei Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der EU getroffen wurden – auch nicht in der vorliegenden Austrittseinigung. Die Höhe dieser Zusatzkosten ist also vollkommen offen. Präzedenzfälle existieren nicht, die Rückfallwerte der Welthandelsorganisation reichen je nach Leistung von niedrigen einstelligen Prozentwerten bis zu 70 Prozent. Falls also Dienste auf britischem Raum für Unternehmen unbedingt weitergeführt werden müssen, sind diese Zusatzkosten zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen des Brexit sind auch für Experten nicht in volle Maße abzuschätzen. Unternehmen ist deshalb zu empfehlen, ihre gesamte Wertschöpfungskette in Zusammenarbeit mit erfahrenen Serviceprovidern auf potenzielle Schwachstellen zu untersuchen und jeglichen nicht unbedingt nötigen Datenverkehr nach Großbritannien soweit wie möglich einzuschränken oder gar einzustellen, um die eigene Rechtssicherheit sicherzustellen. Je nach Verhandlungslage am Stichtag des Brexits kann diese Position re-evaluiert werden.

Heinrich Welter

Heinrich Welter, Vice President Sales & General Manager DACH bei Genesys

www.genesys.com/de-de

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