Wie geht es weiter?

Apple geht in Berufung: Europäische DMA-Strafe von 500 Millionen Euro

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Bildquelle: pio3 / Shutterstock.com

Der US-Technologiekonzern Apple will eine Geldstrafe der Europäischen Kommission in Höhe von 500 Millionen Euro nicht hinnehmen.

Hintergrund ist ein angeblicher Verstoß gegen das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA), das fairen Wettbewerb auf digitalen Plattformen sichern soll.

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Hintergrund: Was verlangt das DMA von Apple?

Das Digitale-Märkte-Gesetz der EU verpflichtet große Plattformbetreiber wie Apple dazu, den Wettbewerb nicht durch eigene Regeln einzuschränken. Konkret bedeutet das im Fall des App Stores: Entwickler müssen Nutzer auf alternative Angebote außerhalb des App Stores hinweisen dürfen – sei es durch Links, Preisvergleiche oder alternative Zahlungsmethoden.

Die Europäische Kommission war im Frühjahr 2025 zu dem Schluss gekommen, dass Apple diese Anforderungen nicht ausreichend erfüllte. Entwickler seien durch technische und vertragliche Hürden daran gehindert worden, Kundinnen und Kunden auf günstigere oder unabhängige Angebote außerhalb des Apple-Kosmos aufmerksam zu machen.

Für diese Verstöße verhängte die EU eine Strafe von 500 Millionen Euro. In ihrer Begründung kritisierte die Kommission insbesondere, dass Apple durch seine Regeln sowohl Entwicklern als auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile verschafft habe.

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App-Anbieter könnten nicht in vollem Umfang von der Nutzung externer Vertriebswege profitieren. Gleichzeitig würden Nutzer über günstigere oder unabhängige Angebote im Unklaren gelassen, so die Kommission.

Apples Reaktion: Teilweise Öffnung – aber nicht genug

Im Anschluss an die Strafe kündigte Apple Änderungen an seinen App-Store-Regeln an. Einige Hürden für Entwickler wurden abgebaut. So durften sie nun beispielsweise einen einzelnen Link zu einer externen Zahlungs- oder Angebotsseite in ihre App oder ihren Store-Eintrag einfügen. Auch wurden neue Geschäftsbedingungen eingeführt, die solche externen Transaktionen abdecken sollen.

Für die EU-Kommission reichten diese Anpassungen jedoch nicht aus. Sie forderte weitergehende Maßnahmen – darunter die Möglichkeit, direkt in der App alternative Zahlungsoptionen oder Werbeaktionen anzuzeigen.

Apple weist die Vorwürfe der EU zurück und hat inzwischen offiziell Einspruch gegen die Strafe eingelegt. In einer Stellungnahme, die unter anderem dem US-Unternehmen zufolge am Montag veröffentlicht wurde, heißt es, die Kommission überschreite mit ihrer Entscheidung die gesetzlichen Vorgaben.

Das Unternehmen argumentiert, die Vorgaben der EU seien verwirrend für Entwickler und schädlich für Nutzer. Man habe Änderungen vorgenommen, um täglichen Strafzahlungen zu entgehen – sehe sich aber gezwungen, den Fall nun vor Gericht zu bringen.

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Wie geht es weiter?

Wann das zuständige Gericht über Apples Einspruch entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Klar ist jedoch: Der Streit zwischen der EU und Apple markiert ein neues Kapitel im Ringen um die Macht großer Plattformbetreiber – und könnte Signalwirkung für andere Technologiekonzerne entfalten.

Pauline Dornig

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig verstärkt seit Mai 2020 das Team des IT Verlags als Online-Redakteurin. (pd)
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