Am 27.04.2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil darüber gefällt, wie weit die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß Artikel 15 reicht. Ein gekündigter Mitarbeiter hatte gefordert, dass ihm alle über ihn gespeicherten Daten sowie Kopien des gesamten E-Mailverkehrs zwischen ihm und dem Unternehmen, ja sogar die bloße Erwähnung
Privacy by Design ist im Rahmen der DSGVO-Einführung heiß diskutiert worden. Mittlerweile ist es jedoch erstaunlich ruhig darum geworden. Dabei ist der Gedanke, den Datenschutz von vornherein in der Technikgestaltung zu verankern, ebenso sinnvoll wie effektiv. Ein Kommentar von Andrea Wörrlein, Geschäftsführerin von VNC in Berlin und Verwaltungsrätin
Am 25. Mai jährt sich zum dritten Mal, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) anwendbares Recht geworden ist. Die jüngsten Zahlen aus 2020 deuten darauf hin, dass es Firmen anscheinend schwerer fällt, wegen der Corona-Pandemie die wachsenden Datenmengen der Verordnung entsprechend zu verarbeiten.
Die DSGVO stellt die IT-Verantwortlichen vor die große Herausforderung, einen regelkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Auf dem Weg zur Datenschutz-Compliance lauern – ob nun aus Unwissenheit, aus Unklarheit oder aus einer unternehmerischen Laissez-faire-Haltung heraus – zahlreiche Stolpersteine.
Die Compliance-Anforderungen sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Für Unternehmen wird ihre Einhaltung daher zunehmend schwierig und aufwändig. Unterstützung bieten intelligente Assistenzsysteme, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) relevante Daten und Sachverhalte analysieren und Fachentscheidungen damit vorbereiten.
Der Datenschutz stellt Unternehmen in der EU und Großbritannien vor große Herausforderungen. Sie sind darauf angewiesen, dass ein geregelter und sicherer Datenaustausch zwischen den Ländern bald gewährleistet wird. Vergleichbare Datenschutzverordnungen und -gesetze bahnen den Weg dahin. Doch können Unternehmen schon aufatmen und was bedeuten diese Regelungen für sie?
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) hält fast alle Unternehmen auf Trab, die sich innerhalb der EU befinden oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie verpflichtet sie dazu, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen und diese vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.
NTT Ltd. rät Unternehmen, ihre DSGVO-Konformität angesichts anstehender Novellierungen und der veränderten Arbeitsbedingungen kritisch zu prüfen.
“Sie wurden soeben gelöscht”, das sagte einst John Kruger (alias Arnold Schwarzenegger) zu Lee Cullen (alias Vanessa Williams), als er sie in „Eraser“ ins Zeugenschutzprogramms nimmt (Eraser (1996)). Demzufolge seien alle Aufzeichnungen, die irgendetwas mit ihrer bisherigen Existenz zu tun gehabt haben, gelöscht.
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