Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 zwingt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Unternehmen in der EU, Arbeitszeiten und Pausen ihrer Angestellten künftig systematisch zu erfassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind angewiesen, entsprechende Gesetze dafür zu schaffen.

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