US-Kartellwächter wollen Meta Kauf von VR-Spezialisten untersagen

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Bildquelle: askarim / Shutterstock.com

US-Wettbewerbshüter nehmen erstmals die starke Marktposition des Facebook-Konzerns Meta im Geschäft mit virtueller Realität ins Visier. Die Handelsbehörde FTC zog vor Gericht, um den Kauf einer Entwicklerfirma durch Meta zu verhindern.

Bei Virtueller Realität können Nutzer mit Spezialbrillen auf dem Kopf in digitale Welten eintauchen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg setzte früh auf das Geschäft mit dem Kauf des VR-Brillen-Pioniers Oculus im Jahr 2014. Der Konzern ist nun ein führender Player in dem Markt mit Brillen und einer Plattform für VR-Inhalte. Zuckerberg gab auch das Ziel aus, eine virtuelle Welt – das «Metaverse» – als zukünftige Computer-Plattform zu etablieren. Damit hat auch die Änderung des Konzernnamens von Facebook zu Meta zu tun.

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Die Firma Within Unlimited, die Meta kaufen will, steht hinter einer VR-Fitness-App mit dem Namen «Supernatural». Die FTC argumentiert, Meta mit seinem «VR-Imperium» wolle diesen Markt durch den Aufkauf besetzen, statt mit einem eigenen Angebot um ihn zu konkurrieren.

Die Übernahme könne zu weniger Wettbewerb und potenziell höheren Preisen führen, heißt es in der am Mittwoch eingereichten Klage. «Und Meta wäre einen Schritt näher am ultimativen Ziel, das gesamte “Metaverse” zu besitzen.» Meta gehört bereits die ebenfalls auf Bewegung ausgelegte VR-App «Beat Saber». Der Konzern kaufte in den vergangenen Jahren mehrere VR-Spezialisten. Laut einem Medienbericht will Meta sich den im vergangenen Herbst angekündigten Kauf von Within über 400 Millionen Dollar kosten lassen.

Meta konterte, die FTC-Klage stütze sich auf «Ideologie und Spekulationen» statt Fakten. Der Vorwurf, dass die Übernahme wettbewerbsfeindlich wäre, sei «unglaubwürdig», hieß es in einem Blogeintrag. Unter anderem seien «Beat Saber» und «Supernatural» grundlegend unterschiedlich, argumentierte Meta.

Die FTC fährt unter ihrer neuen Chefin Lina Khan einen härteren Kurs gegenüber den großen Tech-Konzernen, die in den USA lange von einer eher laschen Wettbewerbsaufsicht profitiert hatten.

dpa

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