Transfer of Funds Regulation: Europa droht Innovationsbremse bei Kryptowerten

Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnte Europa morgen mit einer Entscheidung des Europäischen Parlaments seine Zukunft als Innovationstreiber im Krypto-Sektor verspielen. Dann will das Parlament über die in der vergangenen Woche kurzfristig veränderte „Transfer of Funds Regulation“ abstimmen.

In deren Zentrum stehen verschärfte Vorschriften zur Identitätsoffenlegung rund um Kryptowerte. Diese würden die Branche vor erhebliche bürokratische Schwierigkeiten stellen und hohen Compliance-Risiken aussetzen, ohne einen Mehrwert für das Ziel der Geldwäschebekämpfung zu liefern. Maßgeblich betroffen wären sogenannte „Unhosted Wallets“, die Transaktionen ohne Intermediäre wie Börsen oder Kryptowerte-Dienstleister ermöglichen und damit die Basis für dezentrale Finanzanwendungen bilden. Nach den im EU-Parlament zur Abstimmung stehenden Plänen sollen Nutzerinnen und Nutzer solcher Unhosted Wallets ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos mittels personenbezogener Daten wie Name und Anschrift identifiziert und verifiziert werden – und dies für jede einzelne Transaktion unabhängig vom getätigten Transaktionsvolumen bereits ab dem ersten Euro. „Wir begrüßen grundsätzlich Vorhaben, die das Vertrauen in den jungen Kryptomarkt stärken. Eine solche Copy-Paste-Übernahme herkömmlicher Geldwäschevorschriften zeigt jedoch, dass das zukunftsträchtige Krypto-Geschäft nach wie vor schlicht nicht verstanden wird. Anders als bei traditionellen Finanzströmen ermöglicht es die nicht veränderbare Blockchain, betrügerisches Verhalten aufzuspüren, etwa mit Hilfe sogenannter Chain-Analyse-Tools“, sagt Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. „Die jetzt geplanten, kaum erfüllbaren Auflagen bergen die Gefahr, europäischen Finanzinnovationen ungewollt frühzeitig auszubremsen.“

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Kritisch sei zudem die geplante Auflage, dass künftig alle Transaktionen von Unhosted Wallets ab 1.000 Euro den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen – unabhängig davon, ob ein Geldwäscheverdacht vorliegt oder nicht. „Die geplanten Meldeanforderungen werden vor allem zu einer Flutung der Aufsichtsbehörden führen und damit den Fokus von tatsächlichen Verdachtsmeldungen ablenken“, so Hackl. „Wie dies der Geldwäschebekämpfung zuträglich sein soll, ist schleierhaft. Zielführend wäre die Fortsetzung des engen Austausches von Politik, Aufsichtsbehörden und Industrie zur Erarbeitung von Industriestandards zwischen Kryptoverwahrern für den sicheren Austausch von geldwäscherechtlich relevanten Daten im Kontext von Kryptotransfers.“

www.bitkom.org

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